Ein Jäger aus Hessen ist vergangenen Freitagvormittag nahe Bad Reichenhall (Oberbayern) bei einer Gamsjagd ums Leben gekommen. Muss die Frage einer Dienstpflichtverletzungen im Forstbetrieb gestellt werden?
Nach tödlichem Unfall bei der Gebirgsjagd im Staatsforst: BJV fordert Wiederherstellung der Schonzeiten. (Symbolbild: bietau /AdobeStock)
Der 49-Jährige stürzte ab, als er eine zuvor erlegte Gams bergen wollte. Nach Einschätzung des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) hätte der Unfall verhindert werden können. „Nachdem es bereits im April 2022 zu einem ähnlichen Fall gekommen war und daraus offenbar nichts gelernt wurde, muss die Frage von Dienstpflichtverletzungen im Forstbetrieb, insbesondere die Verletzung von Fürsorgepflichten geprüft werden; nach unseren Informationen hat die Staatsanwaltschaft bereits die Ermittlungen aufgenommen“, so der BJV in einer Mitteilung. Gäbe es nicht die behördliche Aufhebung von gesetzlichen Schonzeiten, wären zu diesen Unzeiten keine Jäger auf Gamsjagd im gefährlichen Gelände.
Um weitere Unfälle zu vermeiden, fordern der Bayerische Jagdverband und seine Kreisgruppen aus dem südlichen Oberbayern die sofortige Aufhebung der Verordnung zur Schonzeitverkürzung für Gamswild, Rotwild und Rehwild. Wenn es danach überhaupt eine neue Verordnung geben sollte, müsse darin die Erlaubnis zur Jagd auf einheimische und damit ortskundige, forstliche Mitarbeiter der BaySF beschränkt werden.
Der BJV regt darüber hinaus die Einrichtung einer Datenbank an, in der alle Begehungsschein-Inhaber der Staatsforsten verzeichnet sind. Der Verband und seine Kreisgruppen hätten die Kenntnisse und Kompetenzen, um die Staatsforsten dann mit Empfehlungen geeigneter Persönlichkeiten für eine qualifizierte und sichere Jagdausübung zu unterstützen.
PM BJV/ fh