07.03.2016
Jetzt ist es entschieden: Vermieter müssen ihre Mieter durch geeignete Maßnahmen davor schützen, dass Sauen in den Garten eindringen.
Zu den Pflichten eines Vermieters gehört auch eine ordentliche Wildschadensabwehr! (Foto: Sven-Erik Arndt) |
Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 67S65/15), wie derwesten.de berichtet. In dem verhandelten Fall ging es um den Streit zwischen dem Mieter einer Erdgeschosswohnung und seinem Vermieter.
ml