ANZEIGE

Verstoß gegen Jagd- und Tierschutzgesetz

2451

Weil ein Mann eine Schlagfalle in seinem Schuppen aufgestellt hatte, die einem Fuchs zum Verhängnis wurde, werden gegen ihn nun Ermittlungen eingeleitet.

Vergangenen Freitag musste die Polizei Freiburg (Baden-Württemberg) einen verletzten Fuchs erlösen. Dieser war in einem Schuppen in eine Schlagfalle getreten und schleppte diese aufs Nachbargrundstück, dort verfing er sich in einem Gitter. Gegen den Eigentümer des Schuppens, in dem die Falle aufgestellt war, wurden Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Jagd- und Tierschutzgesetz eingeleitet. Die Falle wurde beschlagnahmt.

sl

(Symbolbild: AdobeStock)
ANZEIGE
Aboangebot