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Waffengesetzänderung

1948


Kein Totalverbot für Messer

Das neue Waffengesetz wurde am 22. Februar im Deutschen Bundestag verabschiedet. Vermutlich wird der Bundesrat dem Gesetzentwurf am 14. März so zustimmen.

Peter Brade

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 Zentimeter dürfen zukünftig nicht mehr geführt werden.
 
Dies gilt nicht:
 
– für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
– sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
 
 
 
 
 
-hei-
Peter Brade

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