Ab dem 1. Oktober tritt das Verbot des Umgangs mit kurzen Voderschaftrepetierflinten in Kraft. Wer dagegen verstößt, kann mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft werden.
Was tun – wenn man eine solche Waffe besitzt?
Ausnahmegenehmigungen für solche Waffen wird es laut Bundeskriminalamt (BKA) nicht geben. Besitzer müssen bis zum 1. Oktober die Waffe so umrüsten lassen, (z. B. Kauf eines längeren Laufes oder Umbau des Hinterschaftes) dass keines der Kriterien mehr erfüllt ist.