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Wildrettung nur mit Erlaubnis zulässig

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Jungwildrettung nur mit Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten zulässig.

Deutscher Jagdrechtstag: Jungwildrettung ist nur mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten zulässig. (Foto: Countrypixel /AdobeStock)

Die Rettung von Wildtieren vor dem Mähtod erfordert Sachkunde und ist nur mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten erlaubt.

Darauf machen Deutscher Jagdverband (DJV) und Deutsche Wildtierrettung (DWR) aufmerksam. Sie verweisen dabei auf eine aktuelle Stellungnahme des Deutschen Jagdrechtstags (DJRT). Fehle die Zustimmung, bestehe das Risiko eines Strafverfahrens wegen Wilderei. Denn auch wenn geplant ist, die Jungtiere nach der Mahd sofort wieder frei zu lassen, ist nach Auffassung des Deutschen Jagdrechtstags der Tatbestand des Fangens erfüllt. Dies entspreche auch der Position der Bundesregierung.

Unkundige würden im Zweifelsfall sogar das Leben von Jungtieren gefährden. Auch deshalb sei eine Zusammenarbeit mit dem Jagdausübungsberechtigten unerlässlich. DJV und DWR begrüßen ausdrücklich die ehrenamtliche Mitarbeit von Freiwilligen bei der Wildtierrettung unter Anleitung.

PM/fh

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