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Wolfsabschuss: Anklage legt Revision ein

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Nun muss im Fall des Wolfs das Brandenbrugische Oberlandesgericht entscheiden (Symbolbild: blende11.photo stock.adobe.com)

Jäger zweimal freigesprochen. Nun muss das Oberlandesgericht entscheiden

Der juristische Streit um einen in Brandenburg geschossenen Wolf geht weiter. Im Fall um den 2019 erlegten Wolf folgt auf den Freispruch nun die Revision der Staatsanwaltschaft. Hintergrund: Ein Jäger aus den Niederlanden erlegte einen Wolf im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Der Jäger gab an, dass das Tier Jagdhunde angegriffen habe. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz an. Das Landgericht Potsdam sprach den Jäger frei, nachdem auch schon das Amtgericht Potsdamt dieses Urteil fällte. Nun muss das Brandenburgische Oberlandesgericht entscheiden. al

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