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Wolfsbestandsmanagement im Umweltausschuss

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Schon morgen befasst sich der Umweltausschuss des deutschen Bundestages befasst mit dem Wolfsbestandsmanagement. Die Anhörung wird live übertragen.

Die Anhörung wird am Mittwoch (18. Januar 2023) live im Internet auf www.bundestag.de ab 11 Uhr übertragen (Foto: Roman Babakin / AdobeStock)

Grundlage der zweistündigen öffentlichen Anhörung ist ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion.

Der Antrag führt den Titel „Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen – Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen“.

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag ein Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild von EU-Staaten wie Schweden, Finnland oder Frankreich. Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz im Jahr 2020, mit denen eine vereinfachte Entnahme von Wölfen beabsichtigt war, nicht die erhoffte Entlastungswirkung entfaltet hätten.

Hingegen zeige das Wolfsbestandsmanagement in anderen EU-Mitgliedstaaten praxisgerechte Möglichkeiten auf, wie im Rahmen der geltenden europäischen artenschutzrechtlichen Bestimmungen ein nachhaltiges Wolfsbestandsmanagement gestaltet werden könne. Es gelte, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen, dem Schutz von Wölfen und Weidetieren wie den Bedürfnissen der Menschen gleichermaßen zu genügen.

Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert, „den Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland unverzüglich zu definieren, jährlich zu bewerten und die Vernetzung und den Austausch der deutschen Wolfsbestände mit ihren Herkunftspopulationen in Ost- und Südeuropa und deren Größe mit zu berücksichtigen“. Zudem sollten die Kriterien und deren Gewichtung detailliert offengelegt werden, die der regelmäßigen Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes nach Brüssel zugrunde liegen.

Auf einer solchen Basis sei dann ein effektives Wolfsbestandsmanagement, das dem Schutz von Weidetieren, den Bedürfnissen der Menschen und dem Schutz des Wolfes gleichermaßen Rechnung trage. Zu einem „effektiven Wolfsbestandsmanagement“ gehöre zudem ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, der die Aufnahme des Wolfes in den Katalog der jagdbaren Arten vorsehe.

Die Anhörung wird am Mittwoch live im Internet auf www.bundestag.de ab 11 Uhr übertragen.

rdb

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