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NRW-Jagdgesetz tritt morgen in Kraft

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Es ist soweit: Morgen (28.05.2015) tritt in Nordrhein-Westfalen das neue Jagdgesetz in Kraft – deutlich früher als angekündigt. Die Durchführungsverordnung (DVO) folgt einen Tag später. Das bestätigte das Innenministerium auf DJZ-Anfrage.

 

NRW-Jagdgesetz tritt morgen in Kraft
Damit bewahrheiten sich die Informationen, die der DJZ bereits Anfang Mai vorlagen. Eigentlich sollte das Gesetz erst zum 1. Juli in Kraft treten. Doch durch die heutige Veröffentlichung der neukonsolidierten Fassung durch das Innenministerium tritt das Gesetz über einen Monat früher in Kraft. Für die Jäger in NRW bedeutet das, dass alle nichtterminierten Neuerungen direkt beachtet werden müssen.
So haben beispielsweise Rot-Schmalspießer und Schmaltiere noch bis zum 31. Mai Jagdzeit. Dafür sind sind sie dann aber bis zum 1. August zu schonen. Außerdem haben Altfüchse erst ab dem 16. Juli Jagdzeit und somit 4 Wochen später als bisher.
Den vollständigen Bericht sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen finden Sie in der aktuellen Ausgabe der DJZ (6/2015). Bitte beachten Sie: Die Jagdzeiten in der aktuellen DJZ-Ausgabe entsprechen noch dem alten Jagdgesetz.
 

 

 

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