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Polizistenmörder von Kusel: Jagdwilderei nicht nachweisbar

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Der verurteilte Polizistenmörder von Kusel ist heute vom Vorwurf der Jagdwilderei und versuchter gefährlicher Körperverletzung freigesprochen worden.

(Symbolbild: Dominik Neudecker /AdobeStock)

Der Angeklagte Andreas S. soll im September 2017 in der Nähe von Spiesen-Elversberg illegal ein Reh geschossen und bei seiner anschließenden Flucht einen Zeugen gefährdet haben.

Wie unter anderem der swr.de vom Prozess am Amtsgericht Neunkirchen berichtet, sei der Vorfall nach Ansicht des Vorsitzenden Richters „schlicht nicht mehr aufklärbar“. Es gebe zu viele Unsicherheiten, um in diesem Fall eine Verurteilung auszusprechen.

Die Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen den Freispruch ein. Doch auch eine Verurteilung hätte für Andreas S. wohl kaum Auswirkungen, da er bereits eine lebenslange Haftstrafe verbüßt.

fh

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