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RLP: Einstimmig gegen den Landesjagdgesetzentwurf

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Die geplante Jagdgesetz-Novellierung ist aus Sicht des LJV, des Deutschen Jagdverbandes und vieler weiterer Interessenverbände des ländlichen Raumes nicht verhandlungsfähig. Sie gehört in den Papierkorb.

Gefüllter Saal bei der Sonderdelegierten-Versammlung des LJV RLP
Die Delegierten des LJV RLP beschlossen einstimmig, dass der Entwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes vom Tisch muss und verabschiedeten eine Resolution gegen den Regierungsentwurf. (Foto: Dr. Rolf Roosen)

Die am vergangenen Freitag stattgefundene Sonderdelegierten-Versammlung des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz war mit mehr als 400 Teilnehmern extrem gut besucht.

Zugegen waren LJV-Delegierte, Vertreter weiterer betroffener Landnutzerverbände sowie Gäste aus ganz Deutschland, wie auch Präsidiumsmitglieder aller Landesjagdverbände unter dem Dach des DJV, berichtet der DJV in seiner Pressemeldung.

Anreize statt Sanktionen

Die Delegierten des LJV RLP beschlossen einstimmig, dass der Entwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes vom Tisch muss und verabschiedeten eine Resolution gegen den Regierungsentwurf. Der Verantwortung für einen ökologischen Waldumbau sei man sich bewusst, statt behördlicher Sanktionen und Verstaatlichung sehe man jedoch einen partnerschaftlichen Waldpakt mit Anreizsystemen als die notwendige Herangehensweise.

Klare Forderungen des LJV RLP

In der formulierten Resolution fordert der LJV RLP die Landesregierung dazu auf, den am 04.07.2023 präsentierten Entwurf vollständig zurückzuziehen. Die gemeinsamen zweijährigen Vorbereitungen mit allen Verbänden und den Jagdbehörden ließen die vorliegende Fassung des Umweltministeriums keinesfalls erwarten, so der LJV RLP. Man sei bereit, konstruktiv an einer Neufassung zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der jagdrechtlichen Vorschriften in Rheinland-Pfalz mitzuwirken.

Der aktuelle Warnstreik soll zum 31.08.2023 beendet werden. Jedoch fordert der LJV RLP zeitgleich ein klares Signal der Politik bis zum 15.11.2023. Andernfalls sei man entschlossen den Protest nach dem 15. November auszuweiten wie beispielsweise in Form einer Großdemonstration in der Landeshauptstadt Mainz.

lb

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