ANZEIGE

Landesjagdgesetz vereinfacht Verwaltungshandeln

11322

Mecklenburg-Vorpommern (MV): Kommende Woche wird das neue Landesjagdgesetz in erster Lesung im Landtag beraten. In Kraft treten soll es bereits zum 1. April 2024.

Dreijährige Abschussplanung: Das neue Landesjagdgesetz soll unter anderem ds Verwaltungshandeln vereinfachen (Foto: Karl-Heinz Schmidt / AdobeStock)

Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus bezeichnete den Gesetzesentwurf als „modern und in der Sache orientiert“. Er setze die Vorgaben der Koalitionsvereinbarung (Ziffer 228) um. Neben der Einführung eines Wildwirkungsmonitorings im Gesamtwald, die Bleiminimierung der Munition sowie die kostenfreie Nutzung des Jagdkatasters durch die Jagdgenossenschaften sieht das Landesjagdgesetz auch Veränderungen bei der Abschussplanung vor.

So sei beispielsweise im Rahmen des Standarderprobungsgesetzes, das Verwaltungshandeln vereinfachen solle, die dreijährige Abschussplanung anstelle der jährlichen Planung im Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte erprobt und von den betroffenen Hegegemeinschaften für gut befunden worden, sodass die dreijährige Planung für Rot- und Damwild nun in das Landesjagdgesetz überführt werde. Dadurch würden die unteren Jagdbehörden deutlich entlastet.

Weitere Arbeitserleichterungen erwartet Minister Backhaus durch eine Vielzahl von Präzisierungen, die auf Anregung der unteren Jagdbehörden vorgenommen werden. Beispielsweise dürfe die Abrundung von Jagdbezirken künftig auch auf zivilrechtlicher Ebene ohne die Einbindung der Jagdbehörde durchgeführt werden. Der Paragraph 26 Absatz 2 Landesjagdgesetz MV enthalte eine Ermächtigung für die oberste Jagdbehörde durch eine Rechtsverordnung weitere Tierarten dem Jagdrecht zu unterstellen (Ministerverordnung). Sobald die Bundesregierung und die Europäische Union die Weichen für eine Bewirtschaftung des Wolfes gestellt haben, könne zeitnah eine entsprechende Verordnung durch den Minister erlassen werden.

„Die vorgesehenen Änderungen sind zur Bejagung des Wildes erforderlich, um den Bedürfnissen des Waldumbaus in Zeiten des Klimawandels effektiv Rechnung zu tragen“, begründete Minister Backhaus die Gesetzesnovelle.

PM/fh

ANZEIGE
Aboangebot