Die tödlichen Schüsse eines Jägers auf einen Mitjäger wurden als Notwehr eingestuft.
Die Richter am Landgericht Erfurt (Thüringen) haben den Angeklagten zu 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wie thueringer-allgemeine.de berichtet. Das Opfer selbst habe mit einer Waffe hantiert, womit die Schüsse des Angeklagten gerechtfertigt werden. Er habe den Jäger nach der Tat mit 4 Schüssen verletzt zurückgelassen, daher wird sein Handeln vom Gericht als unterlassen Hilfeleistung bewertet.
Der Richter hatte den Angeklagten im 1. Verfahren, im Jahre 2013, zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt. Der BGH hatte den Fall an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Urteil muss noch nicht endgültig sein. Sowohl die Tochter des Getöteten, als Nebenklägerin, als auch die Staatsanwaltschaft werden aller Wahrscheinlichkeit nach nochmals in Berufung gehen.
sl