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Vergrämung und Bejagung erlaubt

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Seit dem 1. August ist die neue Kormoran-Verordnung in Mecklenburg Vorpommern in Kraft.

Peter Brade

Landwirtschaftminister Till Backhaus stellte sie am 31. Juli auf der Landespressekonferenz vor. Mit der neuen Verordnung können, laut Backhaus, die Schäden an fischereirechtlich genutzten Gewässern landesweit begrenzt werden. Die bisherige Regelung sah die Prüfung jedes Einzelfalls vor. Dieses umständliche Verfahren erscheint dem Minister „ineffizient und für die geschädigten Fischereiberechtigten unzumutbar“.
 
 

Die wichtigsten Änderungen

Die neue Verordnung sieht unter anderem die ganzjährige Bejagung der Kormorane, die nicht am Brutgeschäft beteiligt sind, vor. Weiterhin dürfen die Kormorane nach der neuen Verordnung nur noch an fischereirechtlich genutzten Binnengewässern bejagt werden. Die Jagd an Küstengewässern ist damit verboten. Die Verwendung von Bleischroten ist ebenfalls ab sofort untersagt.
 
Die gesamte Kormoran Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Homepage der Landesregierung.
 
Die bisherige Kormoran Verordnung trat Ende Juni 2006 außer Kraft. Die neue Verordnung gilt bis zum 30. April 2012.
 
 
 
 
-pm/hei-
 

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