Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) fordert die Landesregierungen dazu auf die Kormoranverordnungen dahingehend zu ändern, dass eine Bejagung nicht mehr stattfinden kann.
Der NABU begründet seine Forderung damit, dass die Kormoran-Verordnungen fachlich nicht haltbar und darüber hinaus in vielen Fällen rechtswidrig seien. Schäden durch Kormorane treten nach Angaben des NABU lediglich punktuell auf. Dies würde ein flächiges Eingreifen in die Bestände des Kormorans nicht rechtfertigen.
An großen Binnengewässern würden keinerlei nennenswerte Schäden für die Fischereiwirtschaft auftreten, gibt der NABU weiter bekannt.
Mehr über die Bejagung des Kormorans und die rechtliche Situation erfahren Sie bei uns in der Rubrik: Jagdpraxis » Auf Jagd.
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