Die Entscheidung des sächsischen Umweltministeriums von vergangener Woche sorgt bei den Umweltverbänden IFAW, NABU und WWF für massive Kritik und Unverständnis.
In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren sie nun die Entscheidung der Politiker: „Uns liegen derzeit keine Hinweise vor, dass der Wolfsrüde eine akute Gefahr für den Menschen darstellt. Auch wurden offenbar die Experten der extra dafür eingerichteten Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) nicht angehört. Die Einschätzung der in Deutschland führenden Wolfsforscher vom LUPUS Institut in Sachsen wurde sogar offensichtlich bewusst ignoriert.
Die geplante Wolf-Entnahme in Sachsen sorgt bei einigen Umweltverbänden für Unverständnis (Foto: Shutterstock)
Das intransparente Informationsgebaren der sächsischen Behörden legt nahe, dass hier eine politisch motivierte Abschussfreigabe erteilt wurde. Anders als im Fall des niedersächsischen Wolfsrüden MT6, der 2016 nach erfolglosen Vergrämungsversuchen abgeschossen wurde, können IFAW, NABU und WWF die aktuelle Entscheidung in Sachsen nicht mittragen. Es wurde keine Entscheidung im Sinne des Artenschutzes getroffen. Eine naturschutzfachliche Grundlage können wir nicht erkennen. Dementsprechend prüfen wir derzeit juristische Schritte gegen die Entscheidung und das Vorgehen der zuständigen Behörden in Sachsen.
Der Wolf ist eine in Deutschland streng geschützte Tierart. Jedes potentiell kritische Verhalten muss gesondert bewertet werden. Richtschnur und Leitlinie hierfür muss ein entsprechender Wolfs-Managementplan sein, der von den einzelnen Bundesländern im Vorfeld erarbeitet wurde. Die Einschätzung von Konfliktfällen beruht dabei auf einer Veröffentlichung des Bundesamtes für Naturschutz zum Umgang mit Wölfen in Deutschland.
Für die Beratung der Länder im Umgang mit Wölfen wurde beim Bundesumweltministerium mit dem DBBW extra ein Expertengremium eingerichtet. Dieses jetzt nicht einmal anzuhören stellt für uns Naturschutzverbände, die wir uns um eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zum Wolf bemühen, einen eklatanten Vertrauensbruch dar.
Wirklich auffällige oder problematische Wölfe, wie es etwa bei MT6 der Fall war, können jederzeit entnommen werden. Dafür reichen die Ausnahmeregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes bereits völlig aus.“
pm