Der am 6. Juni erlegte Wolf bei ersten Untersuchungen durch die Polizei. |
Der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt verurteilt den Abschuss eines Wolfes vom 6. Juni im Landkreis Jerichower Land durch einen Jäger aufs Schärfste und leitet ein Ausschluss-Verfahren gegen den Schützen ein.
Der Jäger, der den Wolf im Rahmen eines Gemeinschafts-Ansitzes gestreckt haben soll, wird in den nächsten Tagen von der Polizei zu dem Sachverhalt verhört. Zwischenzeitlich hat der Mann bereits seine Waffen freiwillig bei der zuständigen Polizeidienststelle abgegeben.
Der Landesjagdverband beauftragte die Kreisgruppe Jerichower Land den Ausschluss des Jägers einzuleiten, um weiteren Schaden vom Landesjagdverband abzuwenden.
Dem Schützen droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Der gestreckte Wolf ist derzeit auf dem Weg in ein wissenschaftliches Institut in Berlin. Dort soll der Grauhund weiter untersucht werden.
-hei-
Foto: Polizei