Neues Waffengesetz tritt in Kraft

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Das 2. Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschiften vom 30. Juni 2017 wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit morgen in Kraft.

Das Gesetz beinhaltet unter anderem neue Vorschriften zur Waffenaufbewahrung, die ab sofort beachtet werden müssen. Wer bspw. erstmals eine Waffe oder einen neuen oder weiteren Waffenschrank erwirbt, braucht jetzt mindestens einen Schrank der Stufe 0.

fh

Neues Waffengesetz tritt in Kraft
(Foto: Shutterstock)
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