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Artgerecht halten

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Unter artgerechter Hundehaltung versteht man eine Kombination von Familien-Anschluss und zeitweiliger Zwingerhaltung.

Von Hans Joachim Steinbach

Welpen
Die kritische Phase kommt fpr den Welpen,wenn er aus der Wurfgemeinschaft ausscheiden muss.

Welche Voraussetzungen muss ein Jäger (Hundehalter) zur Haltung eines Jagdhundes erfüllen?

Der Jäger muss die räumlichen Voraussetzungen zur Haltung und Unterbringung haben, und über die zeitlichen Möglichkeiten verfügen, um den Hund artgerecht zu halten und zu versorgen. Zur Hundehaltung gehören die Welpenaufzucht, die Versorgung und Pflege des Hundes, die Ausbildung und Abrichtung sowie die jagdliche Führung.

Was versteht man unter einer artgerechten Hundehaltung?

Ideal für die Hundehaltung ist eine Kombination von Zwingerhaltung mit einer zeitweiligen Unterbringung im Haus (Familienanschluss). So kann die Rudel- und eine Leithundfunktion für den Hund am besten gewährleistet werden. Besonders für den Welpen ist die Integration in die neue Umgebung wichtig.

Wie dürfen Hunde im Zwinger gehalten werden?

Hunde dürfen nur in Zwingern mit genügend großer Grundfläche, die bei einem mittelgroßen Tier mindestens sechs Quadratmeter groß sein muss, gehalten werden. Eine zusätzliche Hundehütte muss vorhanden sein. Hunde dürfen im Zwinger nicht angeleint werden.

Was versteht man unter Hundearbeit?

Verwendung und Einsatz von Jagdhunden bei der Jagd in verschiedenen Einsatzgebieten. Man unterscheidet: Feldarbeit, Waldarbeit, Wasserarbeit, Bauarbeit oder Schweißarbeit. Spezialisten werden nur auf einem oder auf wenigen Gebieten ausgebildet oder geführt: beispielsweise Schweißhunde oder Erdhunde.

Was versteht man unter sachgemäßer Hundepflege?

Beginnend mit der Welpenaufzucht brauchen Hunde eine sachgemäße Pflege. Dazu gehören neben gesunder Fütterung und sachgemäßer Haltung eine entsprechende gesundheitliche Vorsorge wie Impfung (Tollwut, Staupe) oder Entwurmung. Zur Hundepflege gehört auch eine Anbindung an die Familie , um eine soziale Bindung zu gewährleisten und ein täglicher Umgang mit dem Tier.

Welche Prüfung muss ein Jagdhund nachweisen, um jagdlich geführt zu werden?

Die vom Gesetzgeber (Landesjagdgesetz) geforderte Brauchbarkeits- oder Jagdeignungsprüfung. Sie stellen die Brauchbarkeit von Jagdhunden im Sinne der Jagdgesetze fest und stellen dazu bestimmte Mindestanforderungen. In der Regel sind das Leistungsnachweise für die Arbeit nach dem Schuss.

Im Unterschied dazu führen die Rasse- und Zuchtvereine als Leistungsnachweis beispielsweise zur Zuchttauglichkeit Anlagen- und Leistungs- und Zuchtprüfungen nach einheitlichen Prüfungsordnungen durch.

Müssen die Grundfächer der Abrichtung bei der weiteren Führung des Jagdhundes weiter beachtet werden?

Ja, auf jeden Fall. Der Hundeführer muss immer darauf achten, dass die Grundfächer im Gehorsam, die vertrauensvolle Unterordnung und der Appell fehlerfrei erfolgen. Auftretende Fehler und Nachlässigkeiten müssen sofort abgestellt werden. Die erlernten Fähigkeiten müssen durch Üben immer wieder gefestigt werden. Nur durch tagtäglichen Umgang, durch ständige Übung und Führung kann der Jagdgebrauchshund seinen Leistungsstand halten und verbessern.

Was verlangt das Jagdgesetz hinsichtlich der Jagdhundehaltung?

Das Jagdgesetz verlangt den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden (Brauchbarkeitsprüfung) für bestimmte Jagdarten, wie Treib- und Drückjagden, Jagd auf Wasserwild, Nachsuchen. Nicht jeder Jäger, auch nicht jeder Revierinhaber muss einen Jagdhund halten und führen. Aber Revierinhaber sind verpflichtet, wenn sie selbst keinen Hund führen, nachzuweisen, dass für das Revier (beispielsweise zur Nachsuche) brauchbare Hunde zur Verfügung stehen. Die Jagdbehörde kann einen solchen Nachweis verlangen.

Foto: Jürgen Markmann

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