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Auslandsreise mit dem Hund

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Bevor es mit den Vierläufern ins Ausland geht, muss einiges beachtet werden. So passiert es häufig, dass einem kurz vor knapp noch einfällt, dass der Hund geimpft werden muss und das jeweilige Land zudem eventuell eigene Einreisebestimmungen hat. Von Sophia Lorenzoni

Reisen mit Hund

Grundsätzlich braucht ein Hund für´s Reisen in Europa Mikrochip, Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung (EU-Verordnung 576/2013 und die DVO 577/2013). Tätowierungen – anstelle von Mikrochip – werden teilweise noch akzeptiert, wenn sie gut lesbar sind und das Tier vor dem 3. Juli 2011 damit versehen wurde.

Der Vierläufer muss zum Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt sein. Die Impfung ist so lange gültig, wie die vom Hersteller angegebene Impfschutzdauer. Die Einreise darf frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen, und die letzte Tollwutimpfung darf höchstens 12 Monate vor der Einreise liegen. Bei der Reise mit Welpen gelten gesonderte Regeln.

Für folgende Länder gibt es zusätzliche Bestimmungen:

Dänemark:

In Grönland können Hunde in die Kommunen Ivigtut, Manütsoq, Nanortalik, Narsaq, Nuuk, Paamiut und Qaqortoq eingeführt werden. Die Tollwutimpfung muss hier mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einfuhr durchgeführt worden sein. Eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung muss vorgelegt werden und eine Behandlung gegen Bandwürmer spätestens 14 Tage vor der Einfuhr durchgeführt worden sein. Der Hund darf ab Ausfertigung der Gesundheitsbescheinigung bis zur Einfuhr nach Grönland nicht mit anderen Tieren in Kontakt gewesen sein (Isolation). Der Vierläufer muss gegen Staupe und Parvovirus geimpft sein. Hündinnen müssen außerdem sterilisiert werden. Eine vorübergehende Einfuhr von Haustieren auf die Färöer Inseln ist allgemein verboten.

Finnland:

24 bis 120 Stunden vor der Einreise muss der Vierläufer gegen den Fuchsbandwurm behandelt werden. Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung müssen vom Tierarzt im Heimtierausweis bescheinigt sein.

Irland:

Bei Einreise müssen alle Hunde 24 bis 120 Stunden vorher mit dem Wirkstoff Praziquantel gegen den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) behandelt werden. Name und Dosierung des Präparates, Datum und Zeitpunkt der Behandlung sowie die Form der Verabreichung müssen vom Tierarzt im Heimtierausweis bescheinigt sein. Die Botschaft verfügt über ein 6-seitiges Merkblatt zur Ein und Ausfuhr von Tieren. Darin steht, dass der Vierläufer in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen und mit demselben Besitzer auch wieder ausreisen muss.

Island:

Die Ein- und Durchfuhr von Tieren unterliegt der Genehmigungspflicht des Fischerei- und Landwirtschaftsministeriums.

Italien:

Es gilt eine allgemeine Gurtpflicht für Hunde im Auto. Verboten ist die Einreise nach Italien mit Hunden, die jünger als 3 Monate sind.

Kroatien:

Hier gilt eine gesetzliche Leinenpflicht (Maulkorb für bestimmte Rassen – nicht für Jagdhunde).

Malta:

Um Hunde ohne vorherige Quarantäne nach Malta zu bringen, gilt das „Pet Travel Scheme“. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Daher sollten sich Hundehalter frühzeitig wegen der zu erfüllenden Bedingungen mit dem maltesischen Veterinary Regulation Directorate, Marsa, in Verbindung setzen.

Norwegen:

120 bis 24 Stunden vor Einreise muss eine Bandwurmbehandlung durchgeführt werden. Dies muss durch ein Veterinärtest im EU-Heimtierausweis bescheinigt werden.

Polen:

Gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.

Schweden:

Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem Präparat, das von der WHO zugelassen ist. Grundimpfung spätestens 21 Tage vor Reiseantritt. Zollanmeldung bei Einreise.

Vereinigtes Königreich:

Vor Einreise muss Bandwurmbehandlung durchgeführt und in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden.

Wichtige Informationen:

  • Wer mit der Fähre reisen möchte, sollte sich vorab mit der jeweiligen Reederei in Verbindung setzen und nachfragen, welche Richtlinien für den Transport eines Hundes gelten.
  • In manchen Ländern sind bestimmte Hunderassen verboten. In der Regel gehören dazu jedoch nicht die in Deutschland anerkannten Jagdhunde. Zudem gibt es Staaten, in denen strenge Leinenpflicht für alle Vierläufer besteht, teilweise ist es sogar empfehlenswert, sicherheitshalber einen Maulkorb dabei zu haben (Belgien).
  • Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Über rechtsverbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen informieren Sie sich direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Regelmäßiges Impfen spart Stress vor Auslandsreisen (Foto: Hans Jörg Nagel)
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