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ASP: DJV kritisiert Regierungspläne

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Die Bundesregierung hat vergangene Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetzes beschlossen.

Damit sollen Behörden schneller reagieren können, um die Afrikanische Schweinepest (ASP) im Ernstfall zu bekämpfen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert, dass die sehr weitreichenden Befugnisse bereits vor einem möglichen Seuchenfall ausgeschöpft werden könnten. Dies wäre nach Ansicht des DJV unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Die Folge wären aufwändige Gerichtsverfahren. Vor allem aber wäre das Vertrauensverhältnis zwischen Behörden und Jägern empfindlich gestört. Eine kooperative Zusammenarbeit, die insbesondere im Seuchenfall dringend notwendig ist, wäre unmöglich.

Die EFSA geht davon aus, dass sich das ASP-Virus innerhalb der Wildschweinbestände nur mit höchstens 25 Kilometer pro Jahr ausbreitet (Foto: Shutterstock)

Der DJV fordert deshalb, dass die Änderungen des Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetzes präzisiert werden: Die sehr weitgehenden Behördenbefugnisse dürfen nur für den Seuchenfall und ein eng eingegrenztes Gebiet gelten – dort sind sie wichtig. In einer Stellungnahme hat der Dachverband der Jäger bereits Mitte Mai auf die Gefahr hingewiesen, dass einzelne Veterinärbehörden den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachten könnten.

Der DJV hat in seiner Stellungnahme weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reduzierung der Wildschweinbestände mit legalen jagdlichen Mitteln vor einem Seuchenfall zwar sinnvoll ist, die Einschleppung der ASP aber nicht verhindern kann. Das größte Risiko geht vom Personen- und Güterverkehr auf Transitstrecken aus. Hier ist mehr Biosicherheit notwendig, also beispielsweise wildschweinsicher gezäunte Rastplätze und verschließbare Abfalleimer.

Die europäische Lebensmittel-sicherheitsbehörde EFSA hat nachgewiesen, dass sich das ASP-Virus innerhalb der Wildschweinbestände lediglich mit höchstens 25 Kilometer pro Jahr ausbreitet. Auf der Autobahn kann das Virus beispielsweise durch kontaminierte Lebensmittel oder Schlamm in Radkästen mit 90 Stundenkilometern verbreitet werden. In Osteuropa sind Seuchensprünge von mehreren hundert Kilometern innerhalb kürzester Zeit belegt. 2017 brach die ASP in Tschechien aus, 400 Kilometer vom nächsten bekannten Seuchenherd in der Ukraine entfernt.

Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen vom Bundestag und Bundesrat beraten und voraussichtlich nach der Sommerpause verabschiedet.

PM DJV

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