Hinweis/Update: Brandenburg: Bleihaltige Büchsenmunition noch verwendbar…
Untere Jagdbehörden im Land Brandenburg weisen darauf hin, dass ab 1. April auf Schalenwild nur noch bleifreie Munition verwendet werden darf.
Jäger dürfen ab April nur noch auf „bleifreie“ Büchsenmunition zurückgreifen (Foto: Archiv Baldus)
Die Begründung findet sich in der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg vom 28. Juni 2019. Da heißt es in §4 (11), dass ab dem Jagdjahr 2021/2022 Büchsenmunition „nicht mehr Blei als nach dem jeweiligen Stand der Technik“ unvermeidbar an den Wildkörper abgegeben werden darf. Im selben Paragrafen heißt es aber auch, dass nur solche Büchsenmunition geeignet ist, die „eine zuverlässige Tötungswirkung erzielt und eine hinreichende ballistische Präzision gewährleistet.“
Nach Interpretation der Behörden in Brandenburg dürfte der Stand der Technik sein, „dass es für alle zur Jagd auf Schalenwild zugelassenen Kaliber „grüne“ Alternativen gibt“, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Diese Regelung betrifft alle im Geltungsbereich des Landesjagdgesetzes Jagdausübende, insbesondere auch auswärtige Jagdgäste. Diese sind durch die jeweiligen Jagdausübungsberechtigten darauf hinzuweisen.
rdb