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Ganzjährig bejagbare Wildarten

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Es gibt Wildarten, die in Deutschland ganzjährig bejagt werden können.

Von Hans Joachim Steinbach

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Die Nutrias: Sie sind in einigen Bundesländern ganzjährig bejagbar. Nach der waende wurden sie in den neuen Bundesländern aus Pelztier-Haltungen einfach illegal in die freie Natur ausgesetzt.

Nach der Bundesjagdzeitenverordnung kann unter Beachtung des Schutzes der zur Jungenaufzucht notwendigen Elterntiere (§ 22, Abs. 4 BJG) die Jagd das ganze Jahr ausgeübt werden beim Schwarzwild auf Frischlinge und Überläufer, auf Wildkaninchen und Füchse. Zusätzlich können die Länder weitere Tiere in das Jagdrecht übernehmen. Für diese Wildarten werden in der Regel ebenfalls keine Schonzeiten festgelegt.

Darunter sind die Raubwildarten: Marderhund, Waschbär und Mink. Als Faunenfremdlinge, die in die freie Wildbahn ausgesetzt wurden oder aus Pelztierfarmen in die Wildbahn gelangten, genießen sie in der Regel keine Schonzeit. Sie sind ganzjährig bejagbar, in einigen Ländern auch in der Setz- und Aufzuchtzeit. Dabei stützt man sich auf Paragraph 22, Absatz 3 BJG, wonach aus Gründen der Landeskultur Schonzeiten für Wild gänzlich versagt werden können.

Zu den Faunenfremdlingen gehört auch die Nutria, die deshalb in einigen Bundesländern ebenfalls mit ganzjähriger Jagdzeit jagdbar ist. In einigen Bundesländern sind Tierarten aus dieser Gruppe nicht in das Jagdrecht übernommen (kein Wild), dürfen aber zum Schutz des Niederwildes (vernünftiger Grund) erlegt werden (siehe Tabelle).

Wildkaninchen und beim Schwarzwild Frischlinge und Überläufer dürfen aus Gründen der Wildschadensverhütung das ganze Jahr bejagt werden. Die zuletzt genannten beiden Wildarten dürfen nicht ausgesetzt werden. Diese Beschränkung in der Hege ist für Schwarzwild verständlich, weil sich diese Wildart hervorragend an die veränderten Bedingungen angepaßt hat. Unter den heutigen Bedingungen in der landwirtschaftlichen Produktion findet gerade das Schwarzwild günstige Lebensbedingungen vor, was zur Ausbreitung im ganzen Lande und zum Anwachsen des Bestandes geführt hat. So betrug beispielsweise die Schwarzwildstrecke in Mecklenburg-Vorpommern 1937/38 insgesamt 6021 Stück aber 1996/97 45 248 Stück. Für Thüringen lautet der Vergleich 153 Sauen zu 15476. Welch gewaltige Entwicklung in nur 60 Jahren.

Dagegen ist die Strecke bei Wildkaninchen in Deutschland von rund zwei Millionen Stück 1937/38 auf 400 000 Stück 1997/98 zurückgegangen.

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