„Bunte Wölfe“ im Hoge-Veluwe-Nationalpark (Provinz Gelderland / Niederlande) sorgten für Schlagzeilen – Wolfsschützer zogen vor Gericht.
Das Gericht hat nun entschieden: In der Provinz Gelderland dürfen verhaltensauffällige Wölfe mittels Paintball-Schüssen vergrämt werden. (Symbolbild: luckybusiness /AdobeStock)
Die Landesregierung hatte 2022 diese ungewöhnliche Methode beschlossen, um Grauhunde im Hoge-Veluwe-Nationalpark, die keine Scheu vor den Parkbesuchern zeigten, zu vergrämen. Und bereits wenig später brachten die bunten Farbkügelchen auch einen Grauhund, der sich einem Wanderer näherte, auf Abstand.
Tierschützern war die Vergrämungsmethode allerdings zu „bunt“, weshalb sie vor Gericht zogen und ein vorläufiges „Paintball-Stopp“ erwirkten.
Ein Gericht in Utrecht gab den Behörden jetzt allerdings rückwirkend recht und erklärte am Mittwoch den Einsatz von Farbkugeln für rechtens. Dieser sei gerechtfertigt, wenn Wölfe eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ darstellten.
fh