27.08.2015
Das Hessische Umweltministerium hat am 24. Juli 2015 zu Beginn der Sommerferien dem Landesjagdverband Hessen (LJV) und weiteren Verbänden den Entwurf einer neuen hessischen Jagdverordnung zur Anhörung übersandt.
Die schriftliche Anhörungsfrist sollte ursprünglich am 15. September 2015 enden. Wie der LJV mitteilt, wurde dieser Termin nun um knapp 2 Wochen bis zum 28. September 2015 verlängert.
Der Verband sieht in der Fristverlängerung einen außerordentlichen Erfolg.
DJZ-Volontär Sebastian Jakob hat den Entwurf der Durchführungsverordnung zum hessischen Jagdgesetz in der aktuellen DJZ 9/2015 unter die Lupe genommen.
fh