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Legalisierung von Nachtzieltechnik?

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Derzeit werden im Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Referentenentwürfe eines 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes und einer Waffenrechtsänderungsverordnung zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie 91/477/EWG vorbereitet.

Die Entwürfe befinden sich in der finalen Ressortabstimmung und sollen noch vor der Sommerpause ins Kabinett eingebracht werden. Im aktuellen Referentenentwurf ist vorgesehen, für Inhaber eines gültigen Jagdscheins eine Ausnahme vom generellen waffenrechtlichen Verbot der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten zu schaffen. Diese dürften dann für jagdliche Zwecke genutzt werden. Gleichzeitig soll klargestellt werden, dass bestehende jagdrechtliche Verbote der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten von der waffenrechtlichen Legalisierung unberührt bleiben. Mit anderen Worten: Es werden die waffenrechtlichen Hürden einer Zulassung dieser Technik abgebaut werden, ohne jedoch der jagdrechtlichen Entscheidung über eine solche Zulassung vorzugreifen.

Die Frage, ob Nachtsichttechnik jagdlich genutzt werden darf und ggf. welche Tierarten unter ihrer Verwendung bejagt werden dürfen, ergibt sich aus dem Jagdrecht (Bundesjagdgesetz bzw. Landesjagdgesetze). Die Prüfung der Einhaltung der jagdrechtlichen Vorgaben ist Aufgabe der nach Landesrecht für die Jagdaufsicht zuständigen Behörden. Eine Begrenzung der Zahl der durch einen Jäger zu erwerbenden Nachtsichtvorsatzgeräte ist nicht vorgesehen. Die geplante Regelung ist nicht befristet.

PM BMI

Soll das Verbot von Nachtsichtvorsatzgeräten bald Geschichte sein? (Foto: Nachtsichttechnik Jahnke/Montage: Svenja Spöth)
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