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LJT Thüringen: (K)ein neues Jagdgesetz muss her

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Rund 150 Delegierte sowie zahlreiche Gäste aus Verbänden und Politik versammelten sich am 6. Mai 2017 im Stadthaus von Hermsdorf.

DAS Thema beim 27. Landesjägertag war das für 2018 angekündigte neue Thüringische Jagdgesetz. In seiner jagdpolitischen Ausführung ließ LJV-Präsident Steffen Liebig durchblicken, was er von der Novellierung des Jagdgesetzes hält: Eine unnötige „Hau-Ruck-Aktion“ der „Grünen“, die schädlich ist.

Thüringens Jäger dürfen auf Details gespannt sein: Eine erste Fassung des neuen Jagdgesetzes soll bereits Mitte Juni vorgelegt werden.

LJV-Präsident Steffen Liebig begrüßte die 150 Delegierten zum 27. Landesjägertag, der unter dem Motto „Jagd – lebendiges Kulturerbe“ stand

Änderungen bzw. Einschränkungen sind unter anderem bei der Fallenjagd, im Umgang mit wildernden Hunden und Katzen sowie in der Jagdhundeausbildung zu befürchten. Unstrittig sind die Zulassung von Schalldämpfern, bleifreie Büchsenmunition, die Einführung eines Schießnachweises sowie der Altersklassenabschuss. Keinerlei Kompromissbereitschaft kündigte Liebig bei der Diskussion um eine jagdliche Befriedung aus ethischen Gründen an.

fh

Für 2018 wurde ein LJV-Mitgliedsbeitrag von unverändert 46 Euro beschlossen. Einer rückwirkenden Erhöhung bereits bezahlter Mitgliedsbeiträge zeigten die knapp 150 Delegierten die rote Karte (Fotos: Falk Haacker)
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