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Mehr Lebensraum

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Einseitig nutzungsorientierte Betrachtungsweisen des Rotwildes, seien es etwa nur Wildschäden, führen nicht weiter. Man sollte es vielmehr als insgesamt wertvollen Bestandteil unserer Natur würdigen.

Die Verwaltung des Rothirsches

Management: Durch eine Stärkung der Hegegemeinschaften können die jagdlichen Kleinstrukturen überwunden werden, die durch das Reviersystem vorgegeben sind. Die Betrachtungsebene der kleinen Jagdreviere trägt den räumlichen Dimensionen, in denen Rotwild lebt, keine Rechnung.

Empfehlungen:

24: Die Hegegemeinschaft besteht aus allen Revierinhabern sowie aus allen Grundeigentümern (Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzern). Die Mitgliedschaft ist Pflicht.

25: Mit Unterstützung von Sachverständigen erstellt sie für die ihr anvertraute Rotwildpopulation einen Rotwildplan. Sie ist für die Umsetzung verantwortlich und dazu mit ausreichender rechtlicher Kompetenz ausgestattet (Weisungsbefugnis).

26: Zu ihrer fachlichen Unterstützung sollte sie einen Berufsjäger einsetzen.

27: Die rechtliche Kontrolle der Umsetzung obliegt der Jagdbehörde.

Erläuterungen:

24: Der Rothirsch ist eine Wildart der großen Dimensionen. Er beansprucht als Individuum, als Familienverband, als Rudel und als Population große Lebensräume. Seine körperliche und psychische Reife stellt sich erst nach mehreren Jahren ein, die Lebenserwartung ist hoch. Dieser Lebensweise wird das gegenwärtige Management in keiner Weise gerecht. Denn die wesentliche Entscheidungsebene ist das einzelne Revier. Kleinparzellierung ist der Nährboden für Revieregoismus. Das kleinflächig ausgerichtete Denken und Handeln behindert entscheidend ein konfliktfreies Rotwild-Management. Es trägt wesentlich zu Schäden im Wald bei.

Um dem abzuhelfen, werden sog. Hegegemeinschaften (HG) gebildet. Die HG ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Reviere und nimmt hauptsächlich die Aufgabe wahr, die jährlichen Abschusspläne der Reviere untereinander abzustimmen. Sie könnte ein geeignetes Instrument sein, kleinräumiges revierbezogenes Agieren durch ein großräumiges Planen und Handeln zu ersetzen. Aber sie hat in der gegenwärtigen Form entscheidende Mängel: Die Mitgliedschaft ist freiwillig, umfasst also oft nicht einmal alle Reviere; sie erstreckt sich nur auf die Revierinhaber, nicht auf die Grundeigentümer; und sie spricht allenfalls Empfehlungen aus, die aber nicht verbindlich sind.

25: Wenn die HG ein schlagkräftiges Instrument für ein großräumiges Management sein soll, so müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Sie muss alle Reviere ihres Zuständigkeitsbereichs in sich vereinen. Die Grundeigentümer, Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer müssen ebenfalls Mitglieder der HG werden; denn sie sind laut Bundesjagdgesetz „zur Hege verpflichtet“. Und schließlich muss die HG für alle rotwildrelevanten Maßnahmen, die über die Grenzen eines Reviers hinaus wirken, weisungsbefugt sein.

Eine solche HG stellt hohe Anforderungen bei der Umsetzung des Managements. Die Grundlage dafür ist ein Rotwildplan. Dieser sollte von der HG selbst entwickelt werden. Allerdings erfordert er die fachliche Unterstützung durch Sachverständige.

26: Bei der Entwicklung und ständigen Aktualisierung wie auch bei der

Umsetzung des Rotwildplans ergibt sich ein weites und völlig neues

Betätigungsfeld für einen Berufsjäger.

Kostenregelung: Eine revierübergreifende Regelung aller Kosten einschließlich des Wildschadensersatzes ist die logische Konsequenz eines großräumigen Managements.

Empfehlungen:

27: Alle anfallenden Kosten einschließlich der Wildschäden werden gemeinsam von den Mitgliedern der HG getragen.

Erläuterungen:

28: Die Hegegemeinschaften neuer Prägung verursachen Kosten, zum Beispiel für den Einsatz eines Berufsjägers, die gemeinsam von den Jagdausübenden (den Revierpächtern) und den Inhabern des Jagdrechts (den Grundeigentümern bzw. Jagdgenossenschaften) zu übernehmen sind. Darüber hinaus ist mit diesen HG auch der Boden für eine gerechtere Wildschadensregelung bereitet. Denn nun läge die Verantwortung für das gesamte Management der betreffenden Rotwildpopulation einschließlich seiner Folgen nicht mehr allein beim einzelnen Revier, sondern mit Schwerpunkt bei der HG. Einzelheiten sind in einer Satzung zu regeln.

Schlusswort

Das Wesentliche an diesem Leitbild ist die ökologische Sichtweise. Nicht im Tun, sondern im Unterlassen liegen nach unserer Ansicht die Chancen: Also nicht in der revierbezogenen Beeinträchtigung des Lebensraumes durch Menschenhand oder der aufwändigen Vernetzung von isolierten Populationen, schon gar nicht in ausgefeilten Fütterungs- und Forstschutztechniken _ sondern im Gegenteil in weniger direkter Einflussnahme auf das Verhalten des Rotwildes.

Ein solchermaßen ökologisch ausgerichtetes Management ist, wie wir meinen, die Voraussetzung dafür, dem Rotwild eines Tages wieder mehr Lebensraum zur Verfügung zu stellen.

Allen, die sich in die Diskussion eingeschaltet haben, ist herzlich zu danken.

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Kleinparzellierung ist der Nährboden für Revier-Egoismus. Solch „beschränktes“ Denken gilt es zu überwinden, zum Vorteil des Rotwildes und der Menschen.
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Folgeseiten:
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