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Nachsuchenführer aufgepasst: Antragsfrist läuft

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In Bayern ist am 30. Dezember 2023 eine neue Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes in Kraft getreten, in der die Anerkennung von Nachsuchengespannen und deren Befugnisse geregelt wird.

Die Anerkennung eines Nachsuchengespanns erfolgt auf Antrag des Nachsuchenführers durch die höheren Jagdbehörden (Regierungen) (Foto: Sophia Lorenzoni)

So ist es anerkannten Nachsuchengespannen ab sofort möglich, auch über Reviergrenzen hinweg krankgeschossenes Wild nachzusuchen.

„Wir begrüßen sehr, dass jetzt endlich die tierschutzgerechte Nachsuche auch in Bayern rechtssicher möglich ist. Im Sinne von Bayerns Jägern haben wir hier massiv darauf hingewirkt, diese Lösung umzusetzen. Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger hat die Nachsuche unverzüglich zur Chefsache gemacht und dafür gesorgt, dass Tierleid vermieden werden kann“, so BJV-Präsident Ernst Weidenbusch in einer Verbandsmitteilung.

Bisher habe die Nachsuche, wenn es keine Einigung mit den Reviernachbarn gab, an der Reviergrenze abgebrochen werden müssen. Auf Initiative des BJV hätten die Regierungsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN bereits vor 18 Monaten das Bayerische Jagdgesetz geändert und so die Verordnung ermöglicht. Diese sei vom bayerischen Landwirtschaftsministerium jedoch seitdem nicht umgesetzt worden. Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger, in dessen Zuständigkeitsbereich seit der Landtagwahl auch die Jagd falle, habe die Verordnung nun in Kraft gesetzt.

Antragsfrist beachten

Wichtig! Für die erste, dreijährige Anerkennungsperiode als Nachsuchengespann besteht eine Frist zur Einreichung des Antrags bis zum 19. Januar 2024. Mehr Informationen und die Beantragung als anerkanntes Nachsuchengespann …

PM/fh

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