Das Landeskabinett hat eine neue Wolfs-Verordnung (WolfsVO) für Nordrhein-Westfalen erlassen.
Für Jäger relevant: In § 8 der WolfsVO NRW ist die Entnahme eines schwer verletzten oder erkrankten Wolfes geregelt (Foto: Polifoto /Adobe Stock)
Sie soll ein einheitliches Verwaltungshandeln im Umgang mit dem Wolf ermöglichen und Entscheidungen der Naturschutzbehörden erleichtern. Geregelt werden Freistellungen von artenschutzrechtlichen Verboten bei der “Vergrämung” zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zum Schutz von Weidetieren, einer Besenderung von Wölfen zu wissenschaftlichen Zwecken sowie einer erforderlichen Tötung verletzter Tiere.
Über das Vorliegen einer Gefahr für menschliche Gesundheit oder drohende Schäden für die Weidetierhaltung wird künftig das Umweltministerium als oberste Naturschutzbehörde entscheiden. Die Wolfs-Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Amtsblatt in Kraft.
fh