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„Pürzelprämie“ läuft aus

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In Mecklenburg-Vorpommern kann die Auszahlung der sogenannten „Pürzelprämie“ nur noch für kurze Zeit beantragt werden. Ab April gibt es eine Entschädigung lediglich in ASP-Restriktionsgebieten und für Fallwild.

Bislang hat Mecklenburg-Vorpommern das Seuchengeschehen unter Kontrolle (Foto: gabort / AdobeStock)

Wie das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt mitteilt, können die Anträge auf Auszahlung einer Entschädigung für bis zum 31. März 2022 erlegtes Schwarzwild noch bis zum 30. April 2022 im jeweils zuständigen Forstamt abgegeben werden. Unvollständige oder nicht fristgerechte Anträge würden nach Ablauf dieses Datums nicht mehr bearbeitet. Entschädigungszahlungen für die Abrechnung von Hundeeinsätzen im Zuge von revierübergreifenden Drückjagden sowie für zur Beprobung abgegebenes Schwarzwild würden gleichfalls entfallen. Zudem erfolgen die Auszahlungen für beantragte Entschädigungen lediglich im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.

Neu

Ab dem 1. April 2022 wird eine Aufwandsentschädigung als pauschaler Festbetrag in Höhe von 25 Euro für die Erlegung von Schwarzwild aller Altersklassen im Zeitraum vom 1. April 2022 bis einschließlich 31. März 2023 in Restriktionszonen gewährt, soweit dies nach geltender tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung zulässig ist. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung ist davon abhängig, dass bei der Erlegung der Seuchenfall vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt festgestellt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden zwischen November 2021 und März 2022 bei insgesamt 18 Stück Schwarzwild die Afrikanische Schweinepest festgestellt. Die erfassten ASP-Fälle stammen alle aus dem Kreis Ludwiglust-Parchim.

fh

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