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Rhön: Zwei Wölfe dürfen erlegt werden

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Nach diversen Nutztierrissen im Oktober hat die Regierung von Unterfranken nun kürzlich dem Abschuss von zwei schadenstiftenden Wölfen in der Rhön zugestimmt.

Die Schafherden in der Rhön sind von großer Bedeutung für den Schutz der dort natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt (Foto: Rhönbergfoto / AdobeStock)

„Die Genehmigung ist bis zum 9. November 2023 befristet und räumlich auf das Naturschutzgebiet „Lange Rhön“ sowie südlich davon gelegene Teilbereiche im Umfeld der Ortschaften Frankenheim und Oberweißenbrunn begrenzt,“ wie die Regierung am Freitag bekannt gab. Die Abschüsse seien in diesen Gebieten jeweils beschränkt auf mit Weidezäunen oder Weidenetzen umgrenzte Flächen mit Nutztierherden sowie einen Radius von 1.000 Metern um diese Nutztierhaltungen.

Die Abschüsse würden ausschließlich von zur Jagdausübung Berechtigten durchgeführt, die dazu ihr Einverständnis erklärt haben und deren Befugnis zum Abschuss von der Regierung von Unterfranken bestätigt worden sei.

Derzeit lägen weitere Anträge auf Abschuss einer Wolfsfähe in den Landkreisen Aschaffenburg, Main-Spessart und Bad Kissingen vor. Die Regierung von Unterfranken habe die rechtlichen Voraussetzungen für einen Abschuss geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass für das Gebiet des Untermains und den Landkreis Main-Spessart diese derzeit nicht vorlägen. Eine Wiederholungsgefahr hinsichtlich des Reißens von Nutztieren sei hier derzeit nicht zu erwarten.

fh

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