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Sachsen zahlt Entnahmeprämie von 150 Euro pro Wildschwein

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Der Freistaat Sachsen legt die Restriktionszonen im Landkreis Görlitz neu fest, um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern, berichtet das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Das Ministerium geht aktuell von einer Population von ca. 1.200 Wildschweinen im gefährdeten Gebiet aus (Foto: Shutterstock)

Dafür seien jetzt zwei Allgemeinverfügungen erlasse worden, in denen die Grenzen des gefährdeten Gebietes und der Pufferzone neu gezogen werden. Aufgrund der neusten Funde mehrerer infizierter Tiere bei Sagar werde die als gefährdetes Gebiet bezeichnete innere Infektionszone im Norden bis an die Landesgrenze zu Brandenburg erweitert. Sie vergrößere sich damit von 135 Quadratkilometer auf 157 Quadratkilometer. Die Pufferzone werde entsprechend erweitert, so dass beide Zonen zusammen eine Fläche von 762 Quadratkilometer umfassen.

Sozialministerin Petra Köpping erklärt: „Wir passen die zur Eindämmung der Tierseuche nötigen Maßnahmen schnell an und reagieren somit auf die neuen ASP-Funde diesseits und jenseits der Neiße. Nach wie vor gehen wir davon aus, dass das Virus über die Neiße nach Sachsen kommt und wir uns in Sachsen in den Ausläufern eines aktiven Seuchengeschehens in Polen befinden. Unsere Lage unterscheidet sich insoweit von Brandenburg. Wir erwarten, dass mit der Fertigstellung des Metallzauns eine Ausbreitung des Virus nach Westen erheblich erschwert wird. Aber wir wissen auch, bei der Bekämpfung der Tierseuche haben wir einen langen Weg vor uns.“

Die Umzäunung des gefährdeten Gebiets sei eine zwingende Voraussetzung für die nunmehr anstehende gezielte Entnahme der Wildschweine. Nur so könne eine Verschleppung der Seuche in weitere Gebiete Sachsens verhindert werden. Dies sei eine neue Phase der Tierseuchenbekämpfung. Mit Hilfe der örtlichen Jägerschaft und unter Anleitung des Landkreises Görlitz soll die Wildschweinpopulation sukzessive stark reduziert werden, um dem Virus den Wirt zu entziehen. Alle entnommenen Wildschweine würden auf ASP untersucht und unschädlich beseitigt. Aktuell werde von einer Population von ca. 1.200 Wildschweinen im gefährdeten Gebiet ausgegangen. Um den dafür nötigen Aufwand zu honorieren, zahle das Sozialministerium an die mit der Entnahme beauftragten Jäger eine Entnahmeprämie von 150 Euro pro Wildschwein.

In beiden Restriktionsgebieten würden auch weiterhin bestimmte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen für Personen gelten, die mit Wildschweinen in Kontakt gekommen sind. Auch das bisher bestehende Verbot der Auslauf- und Freilandhaltung bleibe mit der neuen Allgemeinverfügung bestehen. Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen bleibe grundsätzlich erlaubt, sofern sie nicht im Einzelfall untersagt wird. Die Fallwildsuche, die wichtige Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus liefere, werde genauso fortgesetzt wie die Errichtung von weiteren Zäunungen im gefährdeten Gebiet. Auch mit der neuen Allgemeinverfügung für das gefährdete Gebiet würden Betretungsverbote aktuell nicht ausgesprochen.

Die Pufferzone, die das gefährdete Gebiet umgebe, werde vergrößert. Sie schließe unmittelbar an das gefährdete Gebiet an und sei mindestens 6 km breit. Räumlich verlaufe die Pufferzone entlang der Neiße von der Autobahn A4 bei Görlitz bis an die brandenburgische Grenze im Norden.

In dem bisher mit Jagdruhe belegten ursprünglichen Teil des gefährdeten Gebietes, in welchem bereits eine intensive Fallwildsuche stattgefunden habe und die Zäunung abgeschlossen sei, werde die Ausübung der Jagd auf alle Arten von Wild außer Schwarzwild mit Einschränkungen erlaubt: So bleibe die Jagd mit aktiver Beunruhigung des Wildes unter Einsatz von Jagdhunden zum Stöbern sowie von Treibern (Drückjagd) untersagt. In dem neuen Teil des gefährdeten Gebietes (Gemeinde Bad Muskau und nördlicher Teil der Gemeinde Krauschwitz) müssten erst Fallwildsuche und Zaunbau abgeschlossen werden.

In der Pufferzone, in der bisher ebenfalls Jagdruhe geherrscht habe, werde mit der neuen Allgemeinverfügung die Ausübung der Jagd auf alle Arten von Wild (einschließlich Schwarzwild) außer durch Drückjagd erlaubt. Wildbret von Wildschweinen dürfe jedoch erst gehandelt und weiterverarbeitet werden, wenn nach einem virologischen Test ein negatives ASP-Ergebnis vorliege.

Hausschweine seien in beiden Restriktionszonen so zu halten, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen können. Die Halter müssten geeignete Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe einrichten.

Verendete und erkrankte Wildschweine seien sowohl im gefährdeten Gebiet als auch in der Pufferzone unverzüglich gegenüber dem Veterinäramt anzuzeigen und virologisch auf Afrikanische Schweinepest zu untersuchen. Staatsministerin Köpping: „Das Auffinden von verendeten und erkrankten Wildschweinen ist sowohl für die Bekämpfung als auch für die Früherkennung sehr wichtig. Deshalb bitte ich alle, die diese Tiere finden, um entsprechende Meldung“.

PM/fh

Einen Überblick über die aktuellen Seuchenzahlen finden Sie hier …

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