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Schon ab Mai: Bayern beschließt neue Wolfs-Verordnung

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Der Ministerrat hat heute die neue Bayerische Wolfs-Verordnung beschlossen.

Der Ministerrat hat heute die neue Bayerische Wolfs-Verordnung auch zum Schutz der Almwirtschaft beschlossen. (Symbolbild: rupbilder /AdobeStock)

„Mit dieser Verordnung werden Erleichterungen für Ausnahmen von den Schutzvorschriften der EU und des Bundesnaturschutzgesetzes für den streng geschützten Wolf auf den Weg gebracht“, so das Bayerische Staatsministerium in einer Mitteilung von heute.

Mit der neuen Verordnung sollen für den Wolf verfahrensmäßige Erleichterungen zur Vergrämung und Entnahme unter Wahrung der EU- und bundesrechtlichen Anforderungen geschaffen werden. Mit der Verordnung würden vereinfachte Ausnahmen für verhaltensauffällige Wölfe sowie für schadensstiftende Wölfe ermöglicht. Verhaltensauffällige Wölfe dürfen beispielsweise entnommen werden, wenn ein Wolf sich Menschen mit Hunden annähert und dabei ein aggressives Verhalten zeigt. Für schadensstiftende Wölfe würden Maßnahmen in den ausgewiesenen nicht schützbaren Weidegebieten erleichtert, wenn ein Wolf dort ein Nutztier reißt. Nicht schützbare Weidegebiete seien Gebiete, bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich oder nicht zumutbar ist, etwa Almen oder Alpen.

Die neue Wolfs-Verordnung verlagere die Zuständigkeit für die behördlichen Maßnahmen von den Bezirksregierungen auf die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt, um eine schnelle und ortskundige Reaktion zu ermöglichen. Die untere Naturschutzbehörde überprüfe dazu im konkreten Fall das Vorliegen der in der Wolfs-Verordnung festgelegten Voraussetzungen.

Der Wolf gefährde vor allem im Bereich der Weidegebiete in gebirgigen Regionen Bayerns unmittelbar die Weidewirtschaft und damit den Erhalt der Almen und Alpen. Zudem würden Wölfe immer wieder in geschlossenen Ortschaften gesichtet. Eine Gefährdung des Menschen müsse rechtssicher ausgeschlossen werden.

Die neue Bayerische Wolfs-Verordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.

PM/fh

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