Die Durchführung einer Sozialwahl scheint recht schwierig zu sein. Anders lässt es sich wohl nicht erklären, dass die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nun die Rücksendefristen für die Registrierung zur Sozialwahl jetzt auf den 12. April 2017 verlängert hat.
Wie der DJV mitteilt, warteten/warten viele Jäger auf ihre Registrierungsunterlagen vergebens. Dabei werde in dem auf den 8. März datierten Anschreiben als Rücksendefrist der 7. April genannt! Das ist Morgen!!
Da sich der Versand der Unterlagen „ein wenig verzögert“ hat, wird die Frist nun um 5 Tage verlängert. Sehr großzügig vom SVLFG: Auch Antworten, die später eingehen, sollen laut DJV soweit wie möglich noch bearbeitet werden.
Die Jagdliste ist die Liste 11 (Quelle: DJV)
Wer beim Ausfüllen dann auf die Hilfe der eigens eingerichteten Hotline setzt, ist ebenfalls verloren. Denn die sei permanent überlastet, bemängelt der DJV. Unterm Strich vermutet der Dachverband hinter all den Schwierigkeiten eine systematische Benachteiligung der Jäger.
Die Wahl findet im Mai 2017 als Briefwahl statt. Die Teilnahme erfordert die vorherige Beantwortung eines Fragebogens, um überhaupt einen Wahlausweis und die eigentlichen Wahlunterlagen zu erhalten. Wahlberechtigt sind dabei alle Mitpächter. Die Jagdliste ist die Liste 11 – „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“.
fh
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