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Verlängerung des Jagdscheins nur noch mit Nachfrage beim Gesundheitsamt

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Das Bundeskabinett hat am 13. April den vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verschärfung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen beschlossen.

Die Verlängerung der Jagdscheine wird in Zukunft noch länger dauern als schon bisher. (Foto: Adobestock: (Peter Faber / Handies Peak / sebra))

Stimmt der Bundestag zu, dann wird in Zukunft bei jeder Verlängerung des Jagdscheins beim Gesundheitsamt nachgefragt, ob es Hinweise auf eine eventuell fehlende körperliche und psychologische Eignung der Jägerin oder des Jägers gibt. Zweifel an der Zuverlässigkeit bzw. Eignung können zum Entzug der Waffenerlaubnis führen. Der Entwurf sieht zusätzlich vor, dass Waffenbehörden bei jeder Zuverlässigkeitsprüfung außerdem die örtliche Polizeidienststelle, das Bundespolizeipräsidium und das Zollkriminalamt einbeziehen müssen. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird bereits jetzt unter anderem festgestellt, ob eine Person vorbestraft ist oder durch extremistische Aktivitäten aufgefallen ist.

Innenminister Horst Seehofer (CSU) will auf diese Weise verhindern, dass Waffen in die Hände von Extremisten und psychisch Kranken gelangen. Das neue Gesetz stärkt seiner Meinung nach aber auch das Vertrauen in die vielen legalen Waffenbesitzer, die rechtmäßig ihrem Sport oder der Jagd nachgehen.

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist der Anschlag von Hanau im Februar 2020, bei dem ein psychisch schwer gestörter Rechtsextremist zehn Menschen erschossen, weitere verletzt und anschließend Selbstmord begangen hatte. Dazu stellt allerdings „Pro Legal“ fest, dass dieser Anschlag „genauso wie der hinterhältige Anschlag auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 nicht wegen irgendwelcher Mängel oder Lücken im Waffenrecht stattfinden konnte, sondern wegen grober behördlicher Vollzugsdefizite, die im Falle des mehrfach psychisch auffälligen und wegen diverser Delikte polizeilich bekannten Täters Tobias Räthjen bis in die Reihen der hessischen Staatsanwaltschaft und der Generalbundesanwaltschaft reicht.“

Da die derzeit ohnehin an der Kapazitätsgrenze arbeitenden Gesundheitsämter über die erforderlichen Kenntnisse in der Regel nicht verfügen, macht die neue Vorschrift eigentlich nur dann Sinn, wenn die Gesundheitsämter selbst die persönliche Eignung überprüfen würden. Ohnehin fehlen die rechtlichen Grundlagen in Bezug auf Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Darüber hinaus besteht mit der Abfrage bei den Gesundheitsämtern auch immer das Problem, dass mit subjektivem Empfinden berichtet und hierdurch einer ungewollten Willkür Tür und Tor geöffnet wird.

Die Verlängerung der Jagdscheine wird in Zukunft noch länger dauern als schon bisher.

rdb

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