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Verschärfung des Führverbots von Messern

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Zukünftig sollen feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 6 Zentimetern nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Darunter würden so gut wie alle Jagdmesser mit feststehender Klinge fallen.

In einer Pressemeldung vom 8. April 2019 kündigte die niedersächsische Staatskanzlei eine Initiative zur Verschärfung des Führverbots von Messern an. Bisher lag die Grenze der Klingenlänge bei 12 Zentimetern.

Der Niedersächsische Minister für Inneres wird dazu wie folgt zitiert: „Ich kann jedem, der etwa aus Gewohnheit sein Schweizer Taschenmesser dabei hat oder mit seinem Koch- oder Kartoffelschälmesser zum Kochen bei Freunden fährt, beruhigen. In solchen Fällen wird das Mitführen von Messern auch zukünftig nicht ordnungswidrig sein.“ Es ist allerdings fraglich, wie ein Polizist im Einsatz die Absicht der Person erkennen kann, die ein solches Messer mit sich führt.

Messer
Die legale Nutzung von Messern zu Brauchtumszwecken, also auch der Jagd, soll weiterhin straffrei möglich sein (Foto: Michael Woisetschläger)

Das Forum Waffenrecht begrüßte die Klarstellung, dass hier die legale Nutzung von Messern, z. B. auch zur Jagd, zum Angeln oder auch zu Brauchtumszwecken, weiterhin straffrei möglich sein soll. Gleichzeitig bleibe man aber insgesamt skeptisch gegenüber weiteren Restriktionen, die hauptsächlich den rechtstreuen Bürger in seiner gewohnten Lebensführung einschränken, jedoch gegenüber Kriminellen und ihrem Tun keinen Sicherheitsgewinn bringen.

rdb

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