ANZEIGE

Vorsicht Bruchzeichen

5757


Hochsitze müssen einmal jährlich überprüft werden. So will es die UVV. Und so macht es Sinn für die Sicherheit im Revier.

Von Von Rolf Falz

A

Hochsitz

Beim Stichwort Jagdunfall denken die meisten Jäger sofort an Unfälle beim Umgang mit Schußwaffen. Doch die sind relativ selten, und die Tendenz ist rückläufig. Ursache dafür sind sicher die verbesserte Waffenausbildung der Jäger sowie die Fortschritte bei der Planung und Vorbereitung von Gesellschaftsjagden.

Eine sehr häufige Unfallart ist dagegen der Sturz vom Hochsitz: etwa ein Viertel aller bekannten und der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gemeldeten Jagdunfälle. Die meisten dieser Stürze haben einen einzigen Grund: unsachgemäß gebaute oder nicht mehr betriebssichere Ansitzeinrichtungen.

In der Regel sind Hochsitze aus Holz gebaut und den Witterungseinflüssen ungeschützt ausgesetzt. Das heißt: Sie unterliegen einem natürlichen Alterungsprozeß. Natürlich ist die Verwitterung stark abhängig von der Holzart und deren Stärke, aber auch vom Standort des Hochsitzes.

Steht er beispielsweise in einer feuchten Mulde, wo keine Sonnenstrahlen hinkommen und kaum ein Lüftchen weht (Nordhang), altert das Holz relativ schnell: Bereits nach wenigen Jahren kann die Ansitzeinrichtung derart große Sicherheitsmängel zeigen, daß eine unfallgeschützte Benutzung nicht mehr gewährleistet ist. Also: Bei der jährlichen Kontrolle auf diese exponiert stehenden Hochsitze ein besonderes Augenmerk richten.

Der Jagdpächter oder der Inhaber einer Eigenjagd (sie sind nach den Bestimmungen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft als Jagdunternehmer anzusehen) werden in aller Regel nicht in der Lage sein, alle jagdlichen Einrichtungen in ihrem Revier persönlich zu kontrollieren und notwendige Instandsetzungsarbeiten selbst durchzuführen. Ein großer Teil dieser Arbeiten wird meist an Jagdaufseher oder an helfende Gäste übertragen.

Um sicherzugehen, daß die vorgeschriebene Überprüfung sachgemäß durchgeführt wird, ist es gut, wenn grundsätzlich nach demselben Schema kontrolliert wird. So ist gewährleistet, daß keine sicherheitsrelevanten Bauteile vergessen werden.

Zuerst wird handgerüttelt

Zu Beginn wird die gesamte Hochsitzkonstruktion einer Rüttelprobe unterzogen: zuerst vom Erdboden aus, dann aus der Sitzposition heraus an allen Holmen und Verstrebungen kräftig rütteln.

Achtung: Beim Rütteln vom Boden aus einen Schutzhelm tragen und das Hochsitzoberteil genau beobachten, um sich vor dem Herabfallen loser Teile zu schützen. Bei der Rüttelprobe achtet man besonders auf starke Schwankungen und unerwünschte Geräusche. Bei zu starken Bewegungen sind alle Nagelstellen zu überprüfen und gegebenfalls zu erneuern.

Es kann auch notwendig sein, zusätzliche Verstrebungen anzubringen. Wird hierbei die Motorsäge eingesetzt, ist die vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen. Bei der Arbeit mit der Motorsäge muß stets eine zweite Person zugegen sein!

Dann die Hammerprobe

Nachdem die Statik überprüft ist, kontrolliert man mit der Hammerprobe die Beschaffenheit des verwendeten Bauholzes. Hierbei schlägt man mit der Spitze eines Zimmermannshammers leicht ins Holz, um festzustellen, ob noch eine ausreichende Tragfähigkeit gegeben ist. Bei eindeutigen Anzeichen von Fäulnis ist die gesamte Konstrukion nicht mehr betriebssicher und muß instandgesetzt werden. Bei starken Schäden wird man um eine Beseitigung der unfallträchtigen Ansitzeinrichtung nicht umhin kommen.

Da nach den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift alle erkannten Mängel unverzüglich, spätestens aber vor der nächsten Benutzung abgestellt werden müssen, hat es sich in der Praxis als zweckmäßig herausgestellt, Kontrolle und erforderliche Reparaturen in einem Arbeitsgang auszuführen. Deshalb sollte man das benötigte Material und Werkzeug in ausreichender Menge mitführen.

Und jetzt nach Checkliste

Nach der Rüttel- und Hammerprobe überprüft man alle anderen unfallträchtigen Bauteile der Hochsitze auf ihre Betriebssicherheit. Eine selbstgefertigte Checkliste ist hierbei eine wertvolle Hilfe, weil man so sichergeht, daß kein Bestandteil der Ansitzeinrichtung vergessen wird.

Die Kopfleiste dieser Liste (Original siehe DJZ 03/2000, Seite 47) wird vom Revierinhaber ausgefüllt und der Kontrollbogen an den mit der Überprüfung beauftragten Helfer übergeben. Dieser kontrolliert anhand der Checkliste Schritt für Schritt jeden Hochsitz, führt die erforderlichen Reparaturen aus und bestätigt mit seiner Unterschrift den vorschriftsmäßigen Zustand der Einrichtungen. Die eingesammelten Kontrollbogen werden aufbewahrt und dienen als Nachweis der jährlich durchgeführten Überprüfung.

Sind alle in der Auflistung angeführten zu kontrollierenden Punkte mit „Ja“ beantwortet, kann man sicher sein, daß sich die Einrichtung in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Stellt man im Zeitraum bis zum nächsten turnusmäßigen Check Mängel fest, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind selbstverständlich die entsprechenden Instandsetzungsarbeiten unverzüglich durchzuführen!

Gefahrenpunkt Leiter

Nach den Auswertungen von Unfallberichten durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft haben sich drei Unfallschwerpunkte bei der Benutzung von Hochsitzen herausgestellt. Ursache der weitaus meisten Stürze aus großer Höhe: unsichere Hochsitzleitern. Da diese Bauteile auch durch Hochsitzdächer nicht vor Regen, Schnee oder Sonne geschützt werden können, altern sie besonders schnell und bilden daher eine ständige Unfallgefahr.

Bereits beim Bau der Leitern hat man es in der Hand, Unfälle bei der späteren Benutzung zu vermeiden. Ausreichend starkes, gesundes und tragfähiges Bauholz geeigneter Holzarten ist eine unbedingte Voraussetzung. Zu schwache Leiterholme und Sprossen fordern Sturzunfälle geradezu heraus. Hat der Hochsitz ein Dach, muß Regen- und Schmelzwasser so abgeführt werden, daß es nicht auf die Leiter läuft: Ständig nasses Holz verfault schneller als trockenes.

Bei allen Kontrollen ist sicherzustellen, daß die Leiterholme am Erdboden frei von Bewuchs sind. Auch hier fördert Nässe den Fäulnisprozeß. Bisher forderte die Unfallverhütungsvorschrift, daß Leitersprossen in Kerben an den Holmen einzulassen sind. Diese Bestimmumg gilt seit Neujahr 2000 nicht mehr!

Die an den Enden abgeflachten Sprossen können also auf die Leiterbäume aufgenagelt werden, ohne diese vorher einzukerben. Allerdings sagt die UVV jetzt, daß genagelte Sprossen auf den Leiterholmen nach unten hin abzustützen sind.

Muß eine bei der Überprüfung als baufällig festgestellte Hochsitzleiter ausgewechselt werden, macht man jetzt von dieser Bestimmung Gebrauch.

Und so geht’s: Nachdem die Sprossen aufgenagelt sind, werden zwischen diese genau passende Kanthölzer (4×6 cm) auf die Holme genagelt oder geschraubt (s. Skizze). So werden die Tritthölzer ausreichend gestützt.

Stellt man bei der Hochsitzkontrolle fest, daß zwar die Leitersprossen nicht mehr unfallsicher, die Leiterholme aber noch ausreichend stabil sind, geht man so vor: Die alten Sprossen werden nicht entfernt, weil beim Lösen immer auch die Holme beschädigt werden. Man beläßt sie in ihrer ursprünglichen Lage und nagelt oberhalb der alten Sprossen neue, abgeflachte Sprossen auf die Holme.

Auch so ist die geforderte Abstützung der neuen Leitersprossen sichergestellt, weil sie auf der gesamten Länge auf den alten Sprossen aufliegen. Zu beachten ist bei dieser Methode, daß alle Sprossen einer Leiter auf diese Weise ersetzt werden, weil nur dann der gleiche Sprossenabstand gewährleistet bleibt.

Eine erhebliche Unfallgefahr geht von nassen, rutschigen Leitersprossen aus! Auch wenn diese genau waagerecht angebracht sind, kann ein Ausrutschen auf den oft mit Algen bewachsenen Hölzern zum Ausgleiten und Abstürzen führen.

Dabei gibt es eine ausgezeichnete und in der Praxis vielfach bewährte Möglichkeit, Sprossen rutschsicher zu machen: das Aufnageln von Krampen auf die Trittkanten. Die Drahtschlaufen, die üblicherweise beim Zaunbau Verwendung finden, werden mit einem seitlichen Abstand von jeweils fünf Zentimetern zueinander so aufgebracht, daß sie ungefähr einen Zentimeter aus dem Holz herausstehen. Auf diesen so entstandenen Erhebungen findet die Profilsohle des Jagdstiefels festen Halt.

Weiterer Gefahrenschwerpunkt neben der Hochsitzleiter ist der Einstieg/Überstieg ins Hochsitzinnere. Stellt man bei der jährlichen Kontrolle fest, daß hier keine ausreichend stabilen Festhaltemöglichkeiten vorhanden sind, wird Abhilfe geschaffen: zwei im Baustoffhandel erhältliche Bauklammern in Griffhöhe so in die den Einstieg begrenzenden Holme einschlagen, daß sie etwa fünf Zentimeter hervorstehen. So erhalten beide Hände eine feste Griffmöglichkeit für einen sicheren Ein- und Ausstieg.

Eine zweite Art: Haltemöglichkeit aus Kanthölzern (4 x 6 cm). Von zwei dieser einen Meter langen Latten sägt man zunächst jeweils zwei 20 Zentimeter lange Stücke ab. Die so erhaltenen vier Distanzhölzer werden nun senkrecht auf die beiden Einstiegsholme genagelt. Auf den Abstandshölzern befestigt man anschließend die beiden verbliebenen 60 Zentimeter langen Kanthölzer, so daß sie oben und unten mit den kurzen Stücken bündig liegen.

Probleme kann auch der Hochsitzboden einer offenen Kanzel bereiten: Denn hier bildet sich nach relativ kurzer Zeit ein Algenbelag. Er ist für das Auge zunächst unsichtbar, macht den Boden aber, vor allem bei Regen, so glatt, als sei er mit Schmierseife eingerieben.

Rutscht man auf diesem gefährlichen Belag aus, kann ein Absturz aus dem Hochsitzinneren mit schwerwiegenden Verletzungen die Folge sein. Es gilt also bei der Kontrolle im Frühjahr (aber auch zu anderen Zeitpunkten), diese Unfallursache zu beheben.

Sehr gut bewährt hat sich das Aufnageln von Kronenkorken auf die Bodenbretter. Die mit der rauhen Öffnung nach oben gelegten Flaschenverschlüsse werden mit Dachpappnägeln aufgenagelt. Die Abstände der Kronenkorken voneinander sollten so bemessen sein, daß die Sohle des Jagdschuhes gleichzeitig mehrere Korken als Tritthilfe findet. Das Ausgleiten auf nassen Bodenbrettern ist mit diesem simplen Hilfsmittel praktisch unmöglich gemacht.Foto: Werner Nagel

F

ANZEIGE
Aboangebot