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Wildtierschutzverein verhindert Schonzeitverkürzung

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Die Schonzeitverkürzung in einigen Revieren ist vorerst gestoppt (Symbolbild: Andy stock.adobe.com)

Klage gegen Schonzeitverkürzung. Gericht muss entscheiden.

Der Wildtierschutzverein Bayern hatte mit einer Klage gegen eine frühere Bejagung von Rotwild in einigen bayerischen Revieren Erfolg, wie der Kreisbote berichtet. Mehrere Jagdreviere im bayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen beantragten bei der Unteren Jagdbehörde, einjährige Stücke Rotwild schon ab dem 1. Mai erlegen zu dürfen. Laut Jadggesetz wäre dies erst ab dem 1. Juni zulässig. Die Behörde genehmigte zunächst den vorzeitigen Abschuss. Gegen drei Bescheide hat der Verein deswegen Klage eingereicht und die Jagd vorerst gestoppt.

Der Grund für die Klage liegt darin begründet, dass sich bei ähnlichen Vorgehensweisen im letzten und in diesem Jahr in verschiedenen Landkreisen Bayerns gezeigt habe, dass die Jagdbehörden bei Schonzeitverkürzungen oft zu wenig gründlich und korrekt vorgegangen sei, wie es in einer Aussage des Vereins in dem Artikel heißt. „Uns ist deshalb wichtig, solche grundlegenden Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen“, so Wildes Bayern-Vorsitzende Dr. Christine Miller weiter. „Wildes Bayern hat allein in diesem Jahr bereits in 21 Fällen Schonzeitverkürzungen beim Rehwild abwenden können, ein großer Erfolg für die bayerischen Wildtiere und für den Natur- und Tierschutz allgemein.“ al

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