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Zu wenig Mitglieder: Gericht weist PETA-Klage ab

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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat jüngst eine Klage von PETA auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation abgewiesen (Az.: 4 K 2539/16).

Die Richter bestätigten somit die Auffassung des Baden-Württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, dass die Organisation Voraussetzungen des 2015 eingeführten Mitwirkungs- und Verbandsklagegesetzes nicht erfülle.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Damit hat das Gericht eindeutig klargestellt, dass PETA die Anerkennungsvoraussetzungen des Mitwirkungs- und Verbandsklagegesetzes nicht erfüllt. Als Grund nannte das Gericht, dass PETA nicht jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermögliche, diese Auffassung teilen wir“, so die Sprecherin des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Isabel Kling, in einer Stellungnahme vom 30.03.2017.

PETA Klage abgewiesen
PETA bekommt in Baden-Württemberg kein Verbandsklagerecht

Die Organisation habe in Baden-Württemberg nur 3 ordentliche Mitglieder mit vollem Stimmrecht. Bundesweit seien es 9 ordentliche Mitglieder, davon 2 Vorstandsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland.

Im Mai 2015 hatte der baden-württembergische Landtag die Einführung von Mitwirkungsrechten und das Verbandsklagerecht beschlossen. Offiziell bestätigt wurden bislang nur der Landestierschutzverband Baden-Württemberg e. V., die „Menschen für Tierrechte – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e. V.“ und der „Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Geschäftsstelle Baden-Württemberg“.

PETA will nun vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.

fh

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