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Novellierung des Jagdgesetzes in Rheinland-Pfalz

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Lea Lorscheider, Oberste Jagdbehörde Rheinland-Pfalz, referierte vor der Fachgruppe Hochwild-Hegegemeinschaften im LJV RLP über den Stand der geplanten Novellierung des Landesjagdgesetzes.

Lea Lorscheider, Oberste Jagdbehörde, sprach über die geplante Novellierung des Jagdgesetzes in Rheinland-Pfalz (Foto: Dr. Rolf Roosen)

Der Referentenentwurf soll Ende des Jahres stehen, das neue Gesetz zum 1. April 2024 in Kraft treten. Die Änderungen betreffen wesentlich das Schalenwild im Forst. Denn Ziel ist eine natürliche Verjüngung der Hauptbaumarten ohne Schutzmaßnahmen.

Die Jagdzeit auf Rot- und Rehwild soll künftig zehn Monate betragen. Das Kirren von Sauen in Rotwildeinständen wird untersagt werden. Insgesamt besteht die Tendenz, Kompetenzen weg von den Hegeringen auf die Jagdbehörde zu verlagern. Das führte – sollte es realisiert werden – zu erheblich weniger Flexibilität der Jägerschaft vor Ort. Die anwesenden Berufsjäger, Beständer sowie Weidleute kritisierten dies vehement.

rr

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