27.08.2015
Das Hessische Umweltministerium hat am 24. Juli 2015 zu Beginn der Sommerferien dem Landesjagdverband Hessen (LJV) und weiteren Verbänden den Entwurf einer neuen hessischen Jagdverordnung zur Anhörung übersandt.
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Die schriftliche Anhörungsfrist sollte ursprünglich am 15. September 2015 enden. Wie der LJV mitteilt, wurde dieser Termin nun um knapp 2 Wochen bis zum 28. September 2015 verlängert.
Der Verband sieht in der Fristverlängerung einen außerordentlichen Erfolg.
DJZ-Volontär Sebastian Jakob hat den Entwurf der Durchführungsverordnung zum hessischen Jagdgesetz in der aktuellen DJZ 9/2015 unter die Lupe genommen.
fh