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Tirol/Österreich: Gesetzliche Regelung zum Abschuss verhaltensauffälliger Wölfe in Arbeit

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In Tirol sind in diesem Jahr bereits 145 Nutztiere vom Wolf gerissen worden, überwiegend auf Almen.

In Tirol fährtet sich immer häufiger der Wolf. (Symbolbild/Quelle: Rolf D. Baldus)

Weniger als 10% der Almen sind technisch überhaupt durch Zäune vor Wölfen zu schützen. Es wird befürchtet, dass viele Viehhalter das Handtuch schmeißen könnten.

Daher soll jetzt eine gesetzliche und praktikable Regelung für Abschüsse geschaffen werden. Das berichtet topagrar aus Österreich. Auf Basis der Ausnahmeregelung der FFH-Richtlinie sollen sogenannte Weideschutzgebiete ausgewiesen werden. Ein vierköpfiges Gremium von Fachleuten soll bei Rissen kurzfristig im Einzelfall entscheiden, ob eine Entnahme des Problemtiers notwendig und sinnvoll ist. Danach kann die Jagdbehörde den Abschuss anordnen. Durch das beschleunigte Verfahren will man sicherstellen, dass gehandelt werden kann, bevor der Problemwolf schon wieder weiter gezogen ist.

Die Agrarsprecherin der Volkspartei im Europaparlament, Simone Schmiedtbauer, wird mit den Worten zitiert: „Entnahmen von großen Beutegreifern im Rahmen der FFH-Ausnahmeregelungen sind möglich – auch wenn in einem EU-Land kein günstiger Erhaltungszustand besteht. Doch es bedarf wirksamer Auseinandersetzung mit der Umweltseite und einem starken politischen Willen. Tirol hat diesen Willen bewiesen!“

Derzeit leben in Österreich etwa 50 Wölfe.

rdb

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