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So verwahren Sie Ihr Jagdgewehr richtig

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Ein Waffenbesitzer muss nachweisen können, dass seine Schusswaffe und die Munition ordnungsgemäß und sicher verwahrt ist. Die gesetzeskonforme Waffenaufbewahrung ist Voraussetzung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und ein sehr wichtiger Punkt im richtigen Umgang mit Waffen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die richtige Verwahrung Ihres Jagdgewehrs und der aktuellen Gesetzeslage.

 

 

Waffenaufbewahrung: Überblick und Hard Facts

Zu Beginn wird auf wichtige Fragestellungen und Gesetze eingegangen, um einen Überblick über das Thema Waffenaufbewahrung zu bekommen.

Was ist das Waffengesetz?

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dazu gehören: der Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie Herstellung und Handel. Zudem regelt es, wer unter welchen Voraussetzungen eine Waffe besitzen darf. Dazu gehören Ausnahmen oder Personengruppen wie Jäger und Sportschützen.

Tresor mit Langwaffen
Foto: Peter Diekmann

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Waffe besitzen zu können?

Der Waffenhalter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es benötigt eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Nachweise der waffenrechtlichen Sachkunde und des persönlichen Bedürfnisses an der Waffe sowie dem Umgang damit müssen vorliegen.

 

Wie lautet das aktuelle Waffengesetz zur Aufbewahrung in Deutschland? (Stand 2021)

Eine sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition ist eine der zentralen Forderungen des Waffenrechts an jeden Waffenbesitzer. Waffen sind so aufzubewahren, dass sie von anderen nicht entwendet oder missbraucht werden können (§ 36 WaffG, §§ 13 und 14 AWaffV). Ein wesentlicher Aspekt des Waffengesetzes – im Hinblick auf erlaubnispflichtige Schusswaffen – ist die Aufbewahrung in einem dafür vorgesehenen Waffenschrank. Der Nachweis einer sicheren und vorschriftsmäßigen Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen muss der zuständigen Waffenbehörde vorgelegt werden. Verstöße gegen die Aufbewahrungspflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 53 Absatz 1 Nummer 19 WaffG). Darüber hinaus kann ein Verstoß zum Entledigen der Waffe führen. Schusswaffen und Munition dürfen nur getrennt voneinander in entsprechenden Sicherheitsbehältnissen aufbewahrt werden.

 

Zu den Sicherheitsklassen gehören:

  • Verschlossenes Behältnis: erlaubnisfreie Waffe oder Munition
  • Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss: erlaubnispflichtige Munition
  • Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1; Schrank unter 200 kg Gewicht: Langwaffen unbegrenzt und Kurzwaffen bis zu 5 und Munition. Schrank ab 200 kg: Langwaffen unbegrenzt und Kurzwaffen bis zu 10 sowie Munition.
  • Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1: Lang- und Kurzwaffen unbegrenzt sowie Munition.

 

 

Das muss bei der Waffenaufbewahrung beachtet werden

Waffenbesitzer müssen also dafür sorgen, dass kein Unbefugter Zugang zu den Waffen haben kann. Vergewissern Sie sich daher, dass nur Sie Zugriff auf die Waffe haben und sich der Schlüssel in Ihrer Obhut befindet. Idealerweise bewahren sie den Schlüssel zu Ihrem Waffenschrank in einem separaten Schlüsseltresor mit elektronischem Schloss auf.
Aufgrund der Nachweispflicht verpflichten Sie sich, nötige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und diese bei der zuständigen Behörde nachzuweisen. Zudem finden regelmäßige Kontrollen statt, bei denen die Waffenbehörde die Aufbewahrung kontrolliert. Versichern Sie sich, dass Ihr Jagdgewehr immer vorschriftsgemäß aufbewahrt wird.

 

 

Tresor der Klasse A
Foto: Peter Diekmann

Was ist ein Waffenschrank?

Ein Waffenschrank ist ein Wertschutzschrank und muss höchste Sicherheitsanforderungen erfüllen. Zwischen Waffenschrank und Tresor besteht kein allzu großer Unterschied. Viele Menschen nutzen den Waffenschrank auch als Tresor für die wichtigsten Dokumente und Wertsachen. Demnach ist ein Safe für Waffen hinsichtlich der Verschlussmechanismen und der Aufstellung ähnlich einem Tresor.

Da der Waffenschrank die bereits benannten Sicherheitskriterien (Sicherheitsstufe N/0 oder 1 nach der Norm EN 1143-1) erfüllen muss, hat er einen hohen Widerstandsgrad und ist dementsprechend vor Aufbruchsversuche geschützt. Die Waffen sowie Munition dürfen nur getrennt voneinander in den entsprechenden Sicherheitsbehältnissen aufbewahrt werden. Zulässig ist jedoch eine sogenannte Überkreuz-Aufbewahrung. Das bedeutet, dass nicht zu einer Waffe gehörende Munition gemeinsam mit der Waffe in einem Waffenschrank aufbewahrt werden darf.

 

 

Aufbewahrungsort: Welche Bestimmungen gilt es einzuhalten?

Auch in Bezug auf den Aufbewahrungsort des Schrankes gibt es gesetzliche Vorgaben, die Sie beachten müssen. Es muss gewährleistet sein, dass ausschließlich der Waffenbesitzer zu diesem Zugang hat. Dabei gibt es folgende Unterschiede:

  • Aufbewahrung im privaten Bereich/ bewohntes Gebäude: Wird der Waffenschrank beispielsweise im Keller aufgestellt, darf nur der Waffenbesitzer Zugang zu diesem Kellerraum haben. Ein Verschlag im Keller, der lediglich mit einem Vorhängeschloss gesichert ist, ist nicht zulässig. Er muss vier feste Wände und eine stabile, abschließbare Tür vorweisen.
  • Aufbewahrung in nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden: In Jagdhütten oder Ferienhäusern dürfen bis zu drei erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden, wenn dies in einem mindestens der Norm EN 1143-1 Widerstandsgrad 1 entsprechendem Behältnis (Waffenschrank) erfolgt.
  • Aufbewahrung bei Erlaubnisinhabern (nicht Familienangehörige oder Verwandte): Ist ein Jäger Inhaber eines gültigen Jagdscheins oder einer Waffenbesitzkarte, dürfen andere Jäger ihre Langwaffen vorübergehend in dem gemeinsamen Waffenschrank lagern. Dies ist allerdings auf wenige Monate beschränkt.
  • Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft: Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition ist durch berechtigte Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, zulässig. Die Voraussetzung dafür ist die Berechtigung der jeweils anderen Person zum Waffenbesitz.
  • Einlagerung beim Waffenhändler: Dies ist vorübergehend oder für einen längeren Zeitraum möglich. Über die Einlagerung ist ein Nachweis zu erbringen.

 

 

Fazit zur richtigen Waffenaufbewahrung

Als Waffenbesitzer tragen Sie die Verantwortung, dass Unbefugte nicht an Ihre Waffen kommen. Daher ist es unbedingt notwendig, die gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen und Ihr Jagdgewehr in den vorhergesehenen Sicherheitsbehältnissen (Waffenschrank) unterzubringen.

Damit Ihre Waffe schonend gelagert wird und auch nach längerer Zeit im Waffenschrank einwandfrei funktioniert, reinigen Sie sie am besten und schützen sie mit einem Ölfilm. Dabei sollte nicht nur der Lauf gepflegt, sondern auch Schloss und Schaft mit Öl behandelt werden. So können Sie das nächste Jagderlebnis mit einem schön gepflegten und einwandfrei funktionierenden Gewehr genießen.

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