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Auerhahn-Prozess: Täter verurteilt

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Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Auerhahns vor dem Amtsgericht Titisee-Neustadt (Baden-Württemberg) sind die beiden Angeklagten heute zu Geldstrafen verurteilt worden (Az: 22 Ds 451 Js 28645/19). Für den Haupttäter kommts noch schlimmer.

Die jungen Männer hatten nach dem Besuch eines Volksfestes am Feldberg im August 2019 eine Auseinandersetzung. Zunächst mit einem Auerhahn, anschließend mit einer Gruppe Zeugen. Der Urvogel starb. Aus Notstand, so die Angeklagten.

Das sah der zuständige Richter allerdings anders. Er verurteilte den Jüngeren, der den Hahn erschlagen haben soll, heute nach Jugendstrafrecht zu einem einwöchigen Arrest und einer Geldstrafe von 1.000 Euro, wie Medien berichten. Der 23-Jährige kam mit einer Geldstrafe von 1.300 Euro davon.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

fh

(Foto: Shutterstock)
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