ANZEIGE

Bayerischer Jungjäger wegen Jagdwilderei verurteilt

18287

Fünf Stunden wurde vor dem Amtsgericht in Rosenheim verhandelt.

Der Fall des Abschusses einer Gamsgeis mit Kitz blieb nebulös, genauso wie der Berg im Forstbetrieb Schliersee nebelverhangen gewesen war, wo sich das Jagddrama abgespielt hatte. Der Angeklagte gab sich unerfahren, unbedarft und wollte die Grenzen nicht gekannt haben, berichtet das Oberbayerische Volksblatt. Doch schließlich urteilte die Richterin: 80 Tagesätze wegen erwiesener Jagdwilderei.

Dabei beteuerte der Angeklagte bis zuletzt, gar nicht mit Vorsatz gehandelt zu haben. Seine fünf Schuss habe er im Nebel abgegeben und erst, als dieser aufriss, habe er gesehen, dass er beim Nachbarn gewaidwerkt hatte. Beide Jagdgebiete sind Pirschbezirke von Bayern-Forst. Die Gämsen hatte er dann mit nach Hause genommen und nicht gemeldet aus Furcht um seinen Jagderlaubnisschein.

Der Nachbar fand am nächsten Tag Schweiß und Autospuren im Schnee. Der Verdacht richtete sich bald auf den Angeklagten. Entlarvt wurde der Jennerwein-Nachfolger aber erst, als sein ebenfalls jagender Vater Wochen später eine Gamsdecke an einem Luderplatz in einem anderen Pirschbezirk entsorgte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

rdb

Stochern im Nebel: Bayerischer Jungjäger wegen Jagdwilderei verurteilt (Symbolbild: Archiv Baldus)
ANZEIGE
Aboangebot