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Kein Verbandsklagerecht: PETA scheitert vor Bundesgericht

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Die umstrittene „Tierrechtsorganisation“ PETA Deutschland („People for the Ethical Treatment of Animals“) erhält kein Verbandsklagerecht. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Mitte November.

PETA Deutschland („People for the Ethical Treatment of Animals“) erhält kein Verbandsklagerecht: Das entschied das Bundesverwaltungsgericht Mitte November. (Foto: Till Voigt/Pixabay)

Schon im März 2020 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine PETA-Klage auf Anerkennung als „mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation“ abgelehnt. Der Verein hatte gegen die Nichtzulassung einer Revision Beschwerde eingelegt.

Diese wiesen die Bundesverwaltungsrichter nun zurück. Begründung: PETA verstoße gegen das Verbandsrecht. Das besagt, dass Vereinsbeschlüsse durch die Mehrheit stimmberechtigter Mitglieder gefasst werden müssen. Trotz über 20.000 Fördermitgliedern hat PETA aber nur sieben stimmberechtigte ordentliche Mitglieder.

Das Verbandsklagerecht spielt vor allem im Umweltschutz eine Rolle, weil es Verbänden die Möglichkeit gibt, im Namen Dritter zu klagen, ohne unmittelbar selbst betroffen zu sein. In der Mehrheit der Bundesländer gibt es kein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine.

ck

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