Peter Brade
Da der Eigenvertrieb von Wildbret durch den Jäger grundsätzlich kein Gewerbe darstellt und auch keiner besonderen Genehmigung bedarf, lastet eine hohe Eigenverantwortung auf uns, die für die Behandlung und Vermarktung von Wild geltenden fleischhygienerechtlichen Vorschriften penibel einzuhalten
Peter Brade
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