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Schalldämpfer nur für Schalenwild

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Der Einsatz von Schalldämpfern bei der Jagdausübung ist jetzt auch in Schleswig-Holstein möglich.

Das zuständige Innenministerium hat einen entsprechenden Erlass herausgegeben. So können Jäger ihre Gewehre (Jagdlangwaffen) bei der Jagd auf Schalenwild, wie z. B. Hirsche, Rehe oder Wildschweine mit Schalldämpfern ausstatten, sofern alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Ziel ist die deutliche Lärmreduzierung bei der Schussabgabe. Über eine Zulassung entscheidet die jeweils zuständige Waffenbehörde. Für andere Jagdwaffen, vor allem Kurzwaffen, gelte die Erlaubnis ausdrücklich nicht.

In Schleswig-Holstein werden Schalldämpfer ausschließlich für schalenwildtaugliche Langwaffen zugelassen (Foto: Markus Lück)

Unabhängig vom Einsatz eines Schalldämpfers empfiehlt das Ministerium die zusätzliche Verwendung eines Gehörschutzes.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein begrüßt den Erlass des Ministeriums. Allerdings werde als negativ bewertet, das Schalldämpfer ausschließlich für schalenwildtaugliche Langwaffen zugelassen werden.

fh

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