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Wildschweinfreie Schutzkorridore: Sachsen setzt auf Stufenplan

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Fallenfänge, Drohnengestützte Entnahmen und Entnahmen durch Dritte: Bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest scheint in Sachsen nun alles möglich.

Die drastische Reduzierung des Schwarzwilds in den Schutzkorridoren soll helfen, eine Ausbreitung des ASP-Virus in noch virusfreie Regionen zu verhindern (Foto: Nadine Haase /AdobeStock)

In Sachsen wurde ein Drei-Stufen-Plan für die Tilgung von Schwarzwild in Schutzkorridoren beschlossen.

Wie das sächsische Sozialministerium am Montag mitteilte, dürfen in den Flächen zwischen den Doppelzäunungen im Osten, Norden und Westen der Schutzzonen faktisch keine Wildschweine mehr leben. Um diese Gebiete wildschweinfrei zu halten, sei ein dreistufiges Vorgehen aus Entnahme und Prüfung des Entnahmeerfolgs, gegebenenfalls drohnengestützter Entnahme sowie anschließender Bewirtschaftung des Schutzkorridors beschlossen worden. Wegen des anhaltend hohen Seuchendrucks aus Polen habe zunächst der östliche Schutzkorridor entlang der Landesgrenze zu Polen Priorität. Dabei werde das Tilgungskonzept ausdrücklich auch in dem Gebiet zwischen östlichstem Zaunverlauf auf sächsischem Gebiet und dem konkreten Grenzverlauf angewandt. Die verstärkte Entnahme durch Jagdausübungsberechtigte innerhalb der Schutzkorridore und damit die Anwendung des Tilgungskonzepts würden durch eine Allgemeinverfügung angeordnet.

In Stufe I hätten die Jagdausübungsberechtigten würden in den per Allgemeinverfügungen ausgewiesenen Schutzkorridoren ca. acht Wochen Zeit, um den Schwarzwildbestand in ihren Revieren auf eine Zahl von 0,2 Stück pro 100 ha Fläche zu reduzieren. Zu den möglichen jagdlichen Maßnahmen zähle auch der Einsatz von Fallenfängen. Die Jagdausübungsberechtigten würden in diesen Schutzkorridoren eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro je erlegtem Tier erhalten. Nach der verstärkten Bejagung durch den Revierinhaber erfolge eine Prüfung des Schwarzwildbestands. Wurde der kritische Wert von 0,2 Stück Schwarzwild pro 100 ha noch nicht erreicht, tritt Stufe II in Kraft. Demnach werde die Entnahme durch Dritte angeordnet und mit einer drohnengestützten Entnahme vollzogen. Diese operativen Einsätze würden in zwei bis fünf Tagen stattfinden. Um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, werde in diesen Gebieten die Betretungserlaubnis für die forst- und landwirtschaftlichen Flächen punktuell eingeschränkt.

Danach erfolge in Stufe III die Bewirtschaftung der wildschweinfreien Gebiete. Sie würden regelmäßig durch die lokalen Jäger bestreift und eventuell wieder eingewanderte Tiere werden entnommen. Stufe III könne auch sofort auf Stufe I folgen, wenn der Schwarzwildbestand bereits auf unter 0,2 Stück pro 100 ha reduziert wurde. In dieser Stufe erhalten die verantwortlichen Jäger zur Aufrechterhaltung der Wildschweinfreiheit in ihren Jagdbezirken eine flächenbezogene Aufwandsentschädigung.

PM/fh

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